Telefonverzeichnis

Stand 07.04.2022

Die Zuständigkeit der einzelnen Serviceeinheit richtet sich nach der Geschäftsverteilung des Arbeitsgerichts Wiesbaden.

Sie können aber auch anhand Ihres Aktenzeichens erkennen, von welcher Serviceeinheit Ihr Verfahren bearbeitet wird:

Bsp.: 1 Ca 4567/11

= zuständige Serviceeinheit des Arbeitsgerichts
Ca = Registerzeichen für Klageverfahren (oder Ba als Registerzeichen für Mahnverfahren)
4567 = laufende Nummer eines Jahrgang (4567. Klageverfahren des Jahres)
11 = Jahrgang 2011

Zuständige Serviceeinheit

Telefon

1

+49 611 32612 - 104

2

+49 611 32612 - 204

3

+49 611 32612 - 304

4

+49 611 32612 - 404

5

+49 611 32612 - 505

6

+49 611 32612 - 602

7

+49 611 32612 - 704

8

+49 611 32612 - 803

9

+49 611 32612 - 104

10

+49 611 32612 - 304

11

+49 611 32612 - 027

12

+49 611 32612 - 204

13

+49 611 32612 - 104

14

+49 611 32612 - 304

Rechtsantragstelle

+49 611 32612 - 005

Verwaltung

+49 611 32612 - 003

Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei Anrufen stets Ihr Aktenzeichen zur Hand haben und dieses auch auf sämtlichen Schriftsätzen vollständig angeben, da dies die Grundlage für eine zügige Bearbeitung darstellt.

Das Arbeitsgericht Wiesbaden ist von montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr telefonisch erreichbar.