Fristenbriefkasten
Schriftsätze können - insbesondere außerhalb der Öffnungszeit der Arbeitsgerichte und des Hessischen Landesarbeitsgerichts - fristwahrend zu jeder Tages- und Nachtzeit in den Fristenbriefkasten eingeworfen werden.
Alle Sendungen, die vor 24:00 Uhr in den Fristenbriefkasten eingeworfen worden sind, gelten als an diesem Tag zugegangen und erhalten den Eingangsstempel dieses Tages. Nach 24:00 Uhr eingehende Schriftstücke erhalten den Eingangsstempel des folgenden Tages.
Die genauen Standorte der Fristenbriefkästen der einzelnen Gerichte finden Sie auf der Seite des jeweiligen Gerichts unter dem Menüpunkt Fristenbriefkasten.