Bildausschnitt einer Tür mit Türklinke und Schloss.

Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgericht

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist zuständig für Streitigkeiten, die das Arbeitsleben betreffen. Dazu gehören Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie zwischen Tarifvertragsparteien.

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