Herausgegeben von Arbeitsgerichtsbarkeit Hessen
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter arbeitsgerichtsbarkeit.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster veröffentlichten Website des Landes HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2020 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere 1:
- Gesamter Webauftritt: Prüfschritt 9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich. Die globale Farbgebung des Fokusrahmens funktioniert nicht bei allen Komponenten im Zusammenspiel mit den hessenweit möglichen Farbkonzepten.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 2:
- Gesamter Webauftritt: Prüfschritt 9.4.1.1 Korrekte Syntax. Das HTML-Markup vom Content Management System enthält ID-Fehler und die HTML-Inhaltsblöcke enthalten doppelte Auszeichnungen, die sich entwicklerseitig nicht beheben lassen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 3:
- Gesamter Webauftritt: Prüfschritt 9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar. Content Management System-seitig sind Name, Rolle und Wert von Attributen nicht korrekt für die Auslesung durch Software definiert und es lässt sich auch entwicklerseitig nicht beheben.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 4:
- Social Media Icons und Footer-Elemente: Prüfschritt 2.5.5 Zielfläche ist ausreichend groß. Die Schaltflächen sind kleiner als 44 x 44 px.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
/kontakt
Barriere 5:
- Videoplayer: Prüfschritte zur Videofähigkeit 7.1.1 bis 7.3 greifen nicht bei allen Videos, da nicht immer vtt-Dateien zur Verfügung stehen und somit nicht immer Untertitel vorhanden sind (deswegen fehlen natürlich auch die Bedienelemente zur Aktivierung von Untertiteln und Audiodeskription, wenn nichts zum Aktivieren hinterlegt ist).
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 6:
- Bestellplattform und Newsletter: Prüfschritt 9.1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 7:
- Dateien und Videos: Prüfschritt 5.2 Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen und Prüfschritt 12.1.2 Barrierefreie Dokumentation Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Zudem sind nicht alle Inhalte in leichter Sprache verfügbar. Gebärdensprachliche Videos werden aktuell nur bei ausgewählten Pressekonferenzen zur Verfügung gestellt.
- Barrierefreie Alternative: Verwendung des Kontaktformulars.
Unverhältnismäßige Belastung
Kein Anwendungsfall.
Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT fallen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.September 2020 erstellt und im Dezember 2023 aktualisiert.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail:
Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de