Beratungshilfe

Ist eine Bürgerin/ein Bürger nach ihren/seinen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen finanziell nicht in der Lage, die Kosten für eine vorgerichtliche Rechtsberatung/Rechtsvertretung zu tragen, kann sie/er nach dem Beratungshilfegesetz einen Antrag auf Beratungshilfe stellen.

Der Antrag kann entweder direkt beim Amtsgericht oder bei einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt gestellt werden. Die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt wird sodann den Antrag für die Bewilligung der Beratungshilfe an das Amtsgericht weiterleiten.

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