Gebäudeansicht des Arbeitsgerichts Darmstadt.

Arbeitsgericht Darmstadt

Kontakt

Arbeitsgericht Darmstadt

Fax

+49 611 32761 - 8545

Steubenplatz 14
64293 Darmstadt

DE-Mail: arbg-darmstadt@egvp.de-mail.de

Allgemeine Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Bitte beachten Sie unseren Hinweis zu den Sprechzeiten!

Hinweise

Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit an Nachmittagen:
Bitte wenden Sie sich nach Möglichkeit mit telefonischen Anfragen in den Vormittagsstunden an das Arbeitsgericht.

Die Rechtsantragstelle ist dienstags, mittwochs und donnerstags von 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr telefonisch unter der Nummer +49 6151 804 - 03 erreichbar. Nach telefonischer Voranmeldung können aber auch persönliche Vorsprachen ermöglicht werden; für persönliche Vorsprachen ist die Rechtsantragstelle dienstags und donnerstags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr geöffnet.

Wegen der Corona-Pandemie werden Rechtssuchende jedoch gebeten, nach Möglichkeit die persönliche Vorsprache zu vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass die Bediensteten des Arbeitsgerichts - anders als Rechtsanwälte oder die Gewerkschaften für ihre Mitglieder - keine Rechtsberatung erteilen.

Zur vereinfachten Klageerhebung können Sie auf die verlinkten Vordrucke für ordnungsgemäße Klageerhebungen (Kündigungsschutzklagen, Zahlungsklagen etc.) zugreifen.

Die wichtigsten Klagevordrucke stehen als Download zur Verfügung und können von Ihnen ausgefüllt bei Gericht eingereicht werden.

Weitere Informationen

Informationen über das Arbeitsgericht Darmstadt

Durch Einwurf in den Fristenbriefkasten können Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten des Arbeitsgerichts Sendungen einwerfen, sofern nicht die Einreichung in elektronischer Form vorgeschrieben ist.

Fristsachen können am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden. Danach eingehende Sendungen erhalten den Eingangsstempel des nächsten Werktages.

Der Fristenbriefkasten befindet sich rechts vor dem Haupteingang. Es handelt sich hierbei um eine gemeinsame Briefannahmestelle der am Steubenplatz 14 ansässigen Gerichte.

Die Geschäftsverteilung beim Arbeitsgericht Darmstadt regelt unter anderem die Verteilung der eingehenden Klagen und sonstigen Anträge. Sie wird durch das Präsidium des Arbeitsgerichts Darmstadt beschlossen und im Geschäftsverteilungsplan dokumentiert.

Bitte beachten Sie, dass sich die Geschäftsverteilung im Laufe des Jahres ändern kann. Die Änderungen werden nicht auf dieser Homepage veröffentlicht.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Beschreibung

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Die örtliche Zuständigkeit des jeweiligen Arbeitsgerichts richtet sich entweder nach dem Sitz bzw. Wohnsitz der beklagten Partei oder nach dem Arbeitsort des Arbeitnehmers (§ 48 Abs. 1a ArbGG).

Inhalt des § 48 Abs. 1a ArbGG:

Für die Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist auch das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat. Ist ein gewöhnlicher Arbeitsort nicht feststellbar, ist das Arbeitsgericht örtlich zuständig, von dessen Bezirk aus der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat.

Der Gerichtsbezirk des Arbeitsgerichts Darmstadt umfasst die Stadt Darmstadt und folgende Landkreise:

  • Landkreis Darmstadt-Dieburg
  • Odenwaldkreis
  • Kreis Bergstraße
  • Kreis Groß-Gerau (mit Ausnahme der Gemeinde Kelsterbach)

Geschichte, derzeitige Besetzung sowie Informationen zum Gerichtsgebäude.

Bitte beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle!

  • Anfahrt mit dem PKW:
    • Aus Richtung A5 und A67:
      Ab der Ausfahrt Darmstadt Stadtmitte auf die B26/Rheinstraße, Richtung Stadtmitte fahren. An der 3. Ampel links in die Hindenburgstraße abbiegen. Die nächstmögliche wieder links in die Mornewegstraße.
    • Aus Richtung B26/Hanau/Dieburg/Aschaffenburg:
      Dem Verlauf der B26 durch Darmstadt folgen. Am Ende der Bleichstraße an der Ampel rechts abbiegen. Die nächstmögliche Straße links in die Mornewegstraße.

      In dem Eckgebäude am Anfang der Mornewegstraße befindet sich das Arbeitsgericht Darmstadt.
       
  • Anfahrt mit der Bahn:
    Ausstieg Darmstadt Hauptbahnhof, Ausgang Ost. Geradeaus über den Platz in die Mornewegstraße (ca. 10 min. Fußweg).
    In dem Eckgebäude am Ende der Mornewegstraße befindet sich das Arbeitsgericht Darmstadt.
  • Parkmöglichkeiten:
    Das Parkdeck des Arbeitsgerichts Darmstadt steht der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung.
    Auf dem Platz schräg gegenüber befindet sich ein öffentlicher gebührenpflichtiger Parkplatz.Kosten pro halbe Stunde: 0,25 Cent (Angabe ohne Gewähr)

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