Steubenplatz 14
64293 Darmstadt
DE-Mail: arbg-darmstadt@egvp.de-mail.de
Allgemeine Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Bitte beachten Sie unseren Hinweis zu den Sprechzeiten!
ArbG Darmstadt
Arbeitsgericht Darmstadt
Telefon
Fax
+49 611 32761 - 8545
Steubenplatz 14
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Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit an Nachmittagen:
Bitte wenden Sie sich nach Möglichkeit mit telefonischen Anfragen in den Vormittagsstunden an das Arbeitsgericht.
Die Rechtsantragstelle ist dienstags, mittwochs und donnerstags von 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr telefonisch unter der Nummer +49 6151 804 - 03 erreichbar. Nach telefonischer Voranmeldung können aber auch persönliche Vorsprachen ermöglicht werden; für persönliche Vorsprachen ist die Rechtsantragstelle dienstags und donnerstags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr geöffnet.
Wegen der Corona-Pandemie werden Rechtssuchende jedoch gebeten, nach Möglichkeit die persönliche Vorsprache zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass die Bediensteten des Arbeitsgerichts - anders als Rechtsanwälte oder die Gewerkschaften für ihre Mitglieder - keine Rechtsberatung erteilen.
Zur vereinfachten Klageerhebung können Sie auf die verlinkten Vordrucke für ordnungsgemäße Klageerhebungen (Kündigungsschutzklagen, Zahlungsklagen etc.) zugreifen.
Die wichtigsten Klagevordrucke stehen als Download zur Verfügung und können von Ihnen ausgefüllt bei Gericht eingereicht werden.
Karl Schäfer
Direktor des Arbeitsgerichts Darmstadt
Arbeitsgericht Darmstadt
Telefon
Fax
+49 611 32761 - 8545
Informationen über das Arbeitsgericht Darmstadt
Durch Einwurf in den Fristenbriefkasten können Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten des Arbeitsgerichts Sendungen einwerfen, sofern nicht die Einreichung in elektronischer Form vorgeschrieben ist.
Fristsachen können am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden. Danach eingehende Sendungen erhalten den Eingangsstempel des nächsten Werktages.
Der Fristenbriefkasten befindet sich rechts vor dem Haupteingang. Es handelt sich hierbei um eine gemeinsame Briefannahmestelle der am Steubenplatz 14 ansässigen Gerichte.
Die Geschäftsverteilung beim Arbeitsgericht Darmstadt regelt unter anderem die Verteilung der eingehenden Klagen und sonstigen Anträge. Sie wird durch das Präsidium des Arbeitsgerichts Darmstadt beschlossen und im Geschäftsverteilungsplan dokumentiert.
Bitte beachten Sie, dass sich die Geschäftsverteilung im Laufe des Jahres ändern kann. Die Änderungen werden nicht auf dieser Homepage veröffentlicht.
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Die örtliche Zuständigkeit des jeweiligen Arbeitsgerichts richtet sich entweder nach dem Sitz bzw. Wohnsitz der beklagten Partei oder nach dem Arbeitsort des Arbeitnehmers (§ 48 Abs. 1a ArbGG).
Inhalt des § 48 Abs. 1a ArbGG:
Für die Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist auch das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat. Ist ein gewöhnlicher Arbeitsort nicht feststellbar, ist das Arbeitsgericht örtlich zuständig, von dessen Bezirk aus der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat.
Der Gerichtsbezirk des Arbeitsgerichts Darmstadt umfasst die Stadt Darmstadt und folgende Landkreise:
Geschichte, derzeitige Besetzung sowie Informationen zum Gerichtsgebäude.
Bitte beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle!
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