Gebäudeansicht des Arbeitsgerichts Darmstadt.

Arbeitsgericht Darmstadt

Das Hessische Landesarbeitsgericht und die Arbeitsgerichte warnen vor betrügerischen Schreiben, mit denen angebliche Zeugenladungen nebst Link zum Einsehen von Verfahrensdokumenten per E-Mail versandt werden. Wir warnen Sie dringend vor derartigen betrügerischen Phishing-Mails, die die Justiz als Absender vorspiegeln. Diese E-Mails versuchen oft, persönliche Daten, Zugangsdaten oder Zahlungsinformationen zu erlangen, indem sie sich als vertrauenswürdige Stellen ausgeben.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Seien Sie misstrauisch bei unerwarteten E-Mails, die Sie zur Eingabe persönlicher Daten auffordern. Überprüfen Sie die Absenderadresse genau, um sicherzustellen, dass die E-Mail wirklich von uns stammt.

Klicken Sie keine verdächtigen Links an oder öffnen Sie Anhänge in solchen E-Mails.

Zeugenladungen werden niemals per einfacher E-Mail versendet. Seien Sie vorsichtig bei E-Mails, die angebliche Zeugenladungen enthalten.

Bei Unsicherheiten können Sie uns telefonisch kontaktieren, um die Echtheit zu klären.

 

Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht sind in der Regel öffentlich. Ausnahmen gelten nur in Verfahren, in denen das Gericht aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen hat.

Termine finden jeden Tag statt. Allerdings bieten unsere Sitzungssäle nur einer begrenzten Anzahl von Zuschauern Platz. Für Besuchergruppen ist es daher zu empfehlen, den Besuch rechtzeitig zu planen und mit dem Gericht abzustimmen. Bitte melden Sie sich hierzu bei der Verwaltung unter

  • Telefon: +49 6151 804 - 1170 oder
  • Telefon: +49 6151 804 - 1050

an.

Aufgaben und Services

in alphabetischer Reihenfolge

Der Zutritt zum Gebäude des Arbeitsgerichts kann für gehbehinderte Menschen sowohl durch den Haupteingang als auch durch den Nebeneingang, zu erreichen über den Parkplatz des Gerichtes (Zufahrt über die Mornewegstraße, siehe auch "Wegbeschreibung"), erfolgen.

Auf dem Parkplatz des Arbeitsgerichts befinden sich Stellplätze für gehbehinderte Verfahrensbeteiligte.

Im Gebäude stehen zwei Aufzüge zur Verfügung, sodass die Rechtsantragsstellen in den Obergeschossen für gehbehinderte Menschen erreichbar sind. Die im Erdgeschoss befindlichen Sitzungssäle sind ebenfalls barrierefrei zu erreichen.

Eine behindertengerechte Toilette befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes vor den Sitzungssälen des Arbeitsgerichts.

Bestehen besondere Umstände, die darüber hinaus eine Hilfestellung durch Mitarbeiter des Arbeitsgerichts erfordern, nehmen Sie bitte rechtzeitig vor dem Termin mit der Zentrale des Behördenzentrums telefonisch Kontakt auf unter: +49 6151 804 - 01.

Durch Einwurf in den Fristenbriefkasten können Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten des Arbeitsgerichts Sendungen einwerfen, sofern nicht die Einreichung in elektronischer Form vorgeschrieben ist.

Fristsachen können am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden. Danach eingehende Sendungen erhalten den Eingangsstempel des nächsten Werktages.

Der Fristenbriefkasten befindet sich rechts vor dem Brückenübergang zum Haupteingang des Gerichtsgebäudes. Es handelt sich hierbei um eine gemeinsame Briefannahmestelle der am Steubenplatz 14 ansässigen Gerichte.

Die Geschäftsverteilung beim Arbeitsgericht Darmstadt regelt unter anderem die Verteilung der eingehenden Klagen und sonstigen Anträge. Sie wird durch das Präsidium des Arbeitsgerichts Darmstadt beschlossen und im Geschäftsverteilungsplan dokumentiert.

Von der Veröffentlichung der Anlage 2 zum Geschäftsverteilungsplan wird abgesehen. Die Liste über die Zuteilung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter kann im Gericht eingesehen werden.

Bitte beachten Sie, dass sich die Geschäftsverteilung im Laufe des Jahres ändern kann. Die Änderungen werden nicht auf dieser Homepage veröffentlicht.

Die örtliche Zuständigkeit des jeweiligen Arbeitsgerichts richtet sich entweder nach dem Sitz bzw. Wohnsitz der beklagten Partei oder nach dem Arbeitsort des Arbeitnehmers (§ 48 Abs. 1a ArbGG).

Inhalt des § 48 Abs. 1a ArbGG:

Für die Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist auch das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat. Ist ein gewöhnlicher Arbeitsort nicht feststellbar, ist das Arbeitsgericht örtlich zuständig, von dessen Bezirk aus der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat.

Der Gerichtsbezirk des Arbeitsgerichts Darmstadt umfasst die Stadt Darmstadt und folgende Landkreise:

  • Landkreis Darmstadt-Dieburg
  • Odenwaldkreis
  • Kreis Bergstraße
  • Kreis Groß-Gerau (mit Ausnahme der Gemeinde Kelsterbach)

Geschichte, derzeitige Besetzung sowie Informationen zum Gerichtsgebäude.

Bitte beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle!

  • Anfahrt mit dem PKW:
    • Aus Richtung A5 und A67:
      Ab der Ausfahrt Darmstadt Stadtmitte auf die B26/Rheinstraße, Richtung Stadtmitte fahren. An der 3. Ampel links in die Hindenburgstraße abbiegen. Die nächstmögliche wieder links in die Mornewegstraße.
    • Aus Richtung B26/Hanau/Dieburg/Aschaffenburg:
      Dem Verlauf der B26 durch Darmstadt folgen. Am Ende der Bleichstraße an der Ampel rechts abbiegen. Die nächstmögliche Straße links in die Mornewegstraße.

      In dem Eckgebäude am Anfang der Mornewegstraße befindet sich das Arbeitsgericht Darmstadt.
       
  • Anfahrt mit der Bahn:
    Ausstieg Darmstadt Hauptbahnhof, Ausgang Ost. Geradeaus über den Platz in die Mornewegstraße (ca. 10 min. Fußweg).
    In dem Eckgebäude am Ende der Mornewegstraße befindet sich das Arbeitsgericht Darmstadt.
  • Parkmöglichkeiten:
    Das Parkdeck des Arbeitsgerichts Darmstadt steht der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung.
    Auf dem Platz schräg gegenüber befindet sich ein öffentlicher gebührenpflichtiger Parkplatz.Kosten pro halbe Stunde: 0,25 Cent (Angabe ohne Gewähr)
Aufgefächertes Buch von unten gesehen.

Schwerpunkte

Themen der Arbeitsgerichtsbarkeit

Weitere Aufgaben, Leistungen und sonstige Informationen über die Arbeitsgerichtsbarkeit.

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