Steubenplatz 14
64293 Darmstadt
DE-Mail: arbg-darmstadt@egvp.de-mail.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr,
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
ArbG Darmstadt
Arbeitsgericht Darmstadt
Telefon
Fax
+49 611 32761 - 8545
Steubenplatz 14
64293 Darmstadt
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Montag bis Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr,
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Betrügerische SMS mit Aufforderung zum Rückruf:
Arbeitsgerichte versenden keine SMS zu Pfändungen, Gerichtskosten o.ä.
Reagieren Sie nicht auf die SMS. Das ist ein Betrugsversuch.
Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht sind in der Regel öffentlich. Ausnahmen gelten nur in Verfahren, in denen das Gericht aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen hat.
Termine finden jeden Tag statt. Allerdings bieten unsere Sitzungssäle nur einer begrenzten Anzahl von Zuschauern Platz. Für Besuchergruppen ist es daher zu empfehlen, den Besuch rechtzeitig zu planen und mit dem Gericht abzustimmen. Bitte melden Sie sich hierzu bei der Verwaltung unter
an.
Karl Schäfer
Direktor des Arbeitsgerichts Darmstadt
Arbeitsgericht Darmstadt
Telefon
Fax
+49 611 32761 - 8545
Informationen über das Arbeitsgericht Darmstadt
Durch Einwurf in den Fristenbriefkasten können Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten des Arbeitsgerichts Sendungen einwerfen, sofern nicht die Einreichung in elektronischer Form vorgeschrieben ist.
Fristsachen können am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden. Danach eingehende Sendungen erhalten den Eingangsstempel des nächsten Werktages.
Der Fristenbriefkasten befindet sich rechts vor dem Haupteingang. Es handelt sich hierbei um eine gemeinsame Briefannahmestelle der am Steubenplatz 14 ansässigen Gerichte.
Die Geschäftsverteilung beim Arbeitsgericht Darmstadt regelt unter anderem die Verteilung der eingehenden Klagen und sonstigen Anträge. Sie wird durch das Präsidium des Arbeitsgerichts Darmstadt beschlossen und im Geschäftsverteilungsplan dokumentiert.
Von der Veröffentlichung der Anlage 2 zum Geschäftsverteilungsplan wird abgesehen. Die Liste über die Zuteilung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter kann im Gericht eingesehen werden.
Bitte beachten Sie, dass sich die Geschäftsverteilung im Laufe des Jahres ändern kann. Die Änderungen werden nicht auf dieser Homepage veröffentlicht.
Die örtliche Zuständigkeit des jeweiligen Arbeitsgerichts richtet sich entweder nach dem Sitz bzw. Wohnsitz der beklagten Partei oder nach dem Arbeitsort des Arbeitnehmers (§ 48 Abs. 1a ArbGG).
Inhalt des § 48 Abs. 1a ArbGG:
Für die Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist auch das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat. Ist ein gewöhnlicher Arbeitsort nicht feststellbar, ist das Arbeitsgericht örtlich zuständig, von dessen Bezirk aus der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat.
Der Gerichtsbezirk des Arbeitsgerichts Darmstadt umfasst die Stadt Darmstadt und folgende Landkreise:
Geschichte, derzeitige Besetzung sowie Informationen zum Gerichtsgebäude.
Bitte beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle!
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Gemeinsamer Datenschutzbeauftrager des Hessischen Landesarbeitsgerichts und der hessischen Arbeitsgerichte: