Für die Erhebung einer Klage beim Arbeitsgericht oder die Rücknahme der Klage können Sie die folgenden Muster verwenden. Bitte füllen Sie diese an den gekennzeichneten Stellen aus.
Bitte beachten Sie für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage die Einhaltung der 3-Wochen-Frist, d.h. die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Klagen sind immer in zweifacher Ausfertigung einzureichen.