Prozesskostenhilfe

Wenn Sie nur ein geringes Einkommen haben, kann Ihnen zur Deckung der Kosten eines Rechtsstreits Prozesskostenhilfe gewährt werden. Dann werden die Kosten des Rechtsstreits ganz oder teilweise vom Staat getragen.

Voraussetzungen

Sie müssen allerdings Ihr Vermögen einsetzen, soweit dies zumutbar ist. Zum Vermögen zählt auch ein zu erwartender Anspruch auf Prozesskostenvorschuss oder ein Anspruch auf Versicherungsschutz. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder Rechtsschutz als Gewerkschaftsmitglied genießen, kann also keine Prozesskostenhilfe gewährt werden.

Neben der persönlichen und wirtschaftlichen Bedürftigkeit ist Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe, dass der angestrebte Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg bietet.

Umfang

Abhängig von der Höhe Ihres Einkommens übernimmt die Prozesskostenhilfe voll oder zum Teil Ihren Anteil an den Gerichtskosten und Ihre Anwaltskosten. Bei Einkommen, die etwas höher sind, kann Prozesskostenhilfe auch darin bestehen, dass Ihnen gestattet wird, die Gerichts- und Anwaltskosten in Raten zu zahlen.

Antrag

Sie müssen Prozesskostenhilfe beantragen, am besten gleich zusammen mit der Einreichung Ihrer Klage bzw. der Verteidigungsanzeige. Außerdem müssen Sie Ihrem Antrag die ausgefüllte Erklärung über die persönlichen-und wirtschaftlichen Verhältnisse beifügen sowie Ihre Angaben durch Kopien der entsprechenden Verträge/Unterlagen belegen. Bitte reichen Sie keine Originale ein.

Verfahren

Das Arbeitsgericht überprüft dann, ob der Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat und ob Sie bedürftig zur Gewährung von Prozesskostenhilfe sind und entscheidet durch Beschluss. Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie innerhalb der in der Rechtsmittelbelehrung angegebenen Frist Beschwerde einlegen.

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