Gesetzliche Bestimmungen hierzu finden sich im Gerichtskostengesetz (GKG) und im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Besonders hinzuweisen ist, dass der festgesetzte Streitwert nicht der Betrag ist, der von der Partei zu zahlen ist, sondern nur die Berechnungsgrundlage für die Gebühren darstellt.
Auf Initiative der von den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte gebildeten Streitwertkommission ist ein Streitwertkatalog erarbeitet worden, der als Download zur Verfügung steht. Ziel der Streitwertkommission war es, eine Grundlage zur Vereinheitlichung der zumindest in Teilen sehr unterschiedlichen Rechtsprechung zu schaffen. In der Kommission ist die hessische Arbeitsgerichtsbarkeit mit den Vorsitzenden der in Hessen zuständigen Beschwerdekammern vertreten.