Gebäudeansicht des Arbeitsgerichts Gießen.

Arbeitsgericht Gießen

Kontakt

Arbeitsgericht Gießen

Fax

+49 611 32761 - 8510

Aulweg 45
35392 Gießen

DE-Mail:arbg-giessen@egvp.de-mail.de

Dienstzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Sprechzeiten der Rechtsantragstelle siehe unten "Rechtsantragstelle"

Betrügerische SMS mit Auf

Betrügerische SMS mit Aufforderung zum Rückruf: 
Arbeitsgerichte versenden keine SMS zu Pfändungen, Gerichtskosten o.ä. 
Reagieren Sie nicht auf die SMS. Das ist ein Betrugsversuch.

Hinweise

Arbeitsgericht Gießen verfügt über einen behindertengerechten barrierefreien Gebäudezugang. Direkt vor dem Eingang des Arbeitsgerichts befinden sich zwei Parkplätze für schwerbehinderte Menschen.

In dem Gebäude können Sie einen Aufzug nutzen. Die zum Fahrstuhl führende Eingangstür in der Nähe der Behindertenparkplätze öffnet sich automatisch.

Die Toilette für schwerbehinderte Menschen befindet sich im 5. Obergeschoss des Gebäudes.

Die Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht sind, wenn das Gericht die Öffentlichkeit nicht aus besonderen Gründen ausgeschlossen hat (vgl. § 52 ArbGG), öffentlich.

Besuchergruppen, insbesondere Schulklassen, sind daher herzlich eingeladen, an Sitzungen des Gerichts teilzunehmen.

Sitzungen finden in der Regel an allen Wochentagen statt. Allerdings bieten die hiesigen Sitzungssäle nur einer begrenzten Anzahl von Zuschauern Platz. Größeren Besuchergruppen (z.B. Schulklassen) ist es daher zu empfehlen, Ihren Besuch rechtzeitig vorher mit uns abzustimmen. Bitte melden Sie sich hierzu bei der Verwaltung unter der Telefonnummer: +49 641 6077 - 515 oder per E-Mail unter verwaltung@arbg-giessen.justiz.hessen.de an. Sodann kann abgeklärt werden, ob an einem bestimmten Tag eine für Sie geeignete Verhandlung stattfindet. In der Regel bietet sich der Besuch von Güteverhandlungen an, da hier der/die Vorsitzende das gesamte Streitverhältnis unter freier Würdigung aller Umstände mit den Parteien erörtert (vgl. § 54 ArbGG).

Da Termine längerfristig anberaumt werden, kann es, etwa wegen Verhinderung von Verfahrensbeteiligten, zu Terminsverlegungen kommen. Sie sollten daher 2-3 Tage vor dem Verhandlungstermin noch einmal telefonisch bei Ihrem Ansprechpartner nachfragen, ob die Sitzung stattfindet.

Die Besuchergruppen bzw. die Schülerinnen und Schüler sollten rechtzeitig, also mindestens 15 Minuten vor Sitzungsbeginn eintreffen, da im Eingangsbereich ausnahmslos Sicherheitskontrollen durchgeführt werden und es zu Verzögerungen beim Einlass kommen kann. Um den Zeitaufwand bei der Kontrolle in Grenzen zu halten, wird darum gebeten die Mitnahme von Schultaschen, Rucksäcken usw. stark einzuschränken und nur die unbedingt erforderlichen Gegenstände mitzubringen.

In den gesamten öffentlichen Bereichen des Arbeitsgerichts Gießen gilt ein Verbot für Bild-, Film- und Tonaufnahmen, jedoch nicht für Pressevertreter. Film- und Tonaufnahmen während einer Sitzung sind ausnahmslos nicht gestattet (§169 GVG).
Da Besucherparkplätze nur in geringem Umfang vorhanden sind, können diese für Besuchergruppen nicht zur Verfügung gestellt werden. Es empfiehlt sich ggf. mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen (Buslinien 3 und 13 bis Haltestelle Welkerstraße, gegenüber Arbeitsgericht).

Die Toilette für schwerbehinderte Menschen befindet sich im 5. Obergeschoss des Gebäudes.

Das im gesamten öffentlichen Bereich des Arbeitsgerichts Gießen angeordnete Fotografierverbot gilt nicht für Vertreterinnen und Vertreter der Presse.

Soweit Film- und Tonaufnahmen in diesen Bereichen beabsichtigt sind, ist vorher bei der Verwaltungsabteilung ggf. bei der Pressesprecherin eine Dreh- oder Aufnahmegenehmigung einzuholen. Film- und Tonaufnahmen sind während der Sitzung nicht gestattet (§ 169 GVG).

Aufnahmen in den Sitzungssälen vor und nach einer Verhandlung bedürfen der vorherigen Zustimmung der/des jeweiligen Vorsitzenden der Kammer.

Die Verhandlungen sind in der Regel öffentlich. Die Teilnahme an der Verhandlung ist ohne Voranmeldung möglich. Es gibt in der Regel kein Akkreditierungsverfahren.

Wir bitten Sie, sich ggf. rechtzeitig mit der Pressesprecherin des Arbeitsgerichts Gießen in Verbindung zu setzen.

Auskünfte über Gerichtsverfahren erfolgen durch die Pressesprecherin.

Weitere Informationen

Informationen von dem und über das Arbeitsgericht Gießen.

Sie können - insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten des Arbeitsgerichts - fristwahrend Schriftsätze an das Arbeitsgericht Gießen zu jeder Tages- und Nachtzeit in den Fristenbriefkasten einwerfen, sofern nicht die Einreichung in elektronischer Form vorgeschrieben ist.

Der Fristenbriefkasten des Arbeitsgerichts Gießen, der mit "Briefkasten des Arbeitsgerichts Gießen" bezeichnet ist, befindet sich im Aulweg 45 rechts vor der Eingangstür.

Hier kann die aktuelle Geschäftsverteilung des Arbeitsgerichts Gießen eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsverteilung durch das Präsidium des Arbeitsgerichtes Gießen im Verlauf des Jahres, ggf. kurzfristig geändert werden kann.

Diese Änderungen werden nicht im Internet bekannt gemacht.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Da bei den Arbeitsgerichten in der ersten Instanz kein Anwaltszwang besteht, können rechtsuchende Parteien selbständig Klagen einreichen. Als Download stehen die wichtigsten Klagevordrucke unter dem Menüpunkt "Themen der Arbeitsgerichtsbarkeit / Formulare und Merkblätter" zur Verfügung. Um Beachtung der Ausfüllhinweise im Merkblatt zur Klageerhebung wird gebeten.

Beachten Sie bitte bei Einreichung einer Kündigungsschutzklage, dass diese spätestens 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein muss.

Örtlich zuständig ist das Arbeitsgericht in dessen Bezirk der Arbeitgeber seinen Sitz hat oder aber z. B. das Arbeitsgericht in dessen Bezirk ausschließlich die Arbeitsleistung erbracht wurde.

Alle Klagen in Papierform sind beim zuständigen Arbeitsgericht zweifach einzureichen.

Eine Klage kann auch zu Protokoll der Geschäftstelle erklärt werden, s. Rechtsantragstelle. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsantragstelle keine Rechtsberatung erteilen darf.

Anreise mit dem PKW:

  • A 485 Abfahrt Schiffenberger Tal stadteinwärts bis zur 1. Tankstelle
  • dort links in den Sandkauter Weg
  • am Kreisel die 2. Ausfahrt, der Vorfahrtstraße folgen bis zur Kreuzung Wilhelmstraße / Aulweg
  • rechts in den Aulweg abbiegen.

Unmittelbar vor dem Fußgängerüberweg befindet sich rechts die Grundstückseinfahrt. Bitte nur die Besucherparklätze des Arbeitsgerichts nutzen.

Öffentlicher Nahverkehr:

Das Arbeitsgericht Gießen erreichen Sie mit den Buslinien 3 und 13 bis Haltestelle Welkerstraße. Direkt gegenüber befindet sich das Arbeitsgericht.

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