Die Verhandlungen der Arbeitsgerichte und des Hessischen Landesarbeitsgerichts finden in der Regel in öffentlichen Sitzungen - an allen Wochentagen - statt (siehe § 52 ArbGG). Ausnahmen gelten nur in Verfahren, in denen das Gericht aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen hat. Besuchergruppen, insbesondere Schulklassen, sind herzlich eingeladen an öffentlichen Sitzungen des Gerichts teilzunehmen.
Da in den Sitzungssälen für Besucher nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht, ist es erforderlich, dass sich Besuchergruppen vorher telefonisch in der Verwaltung anmelden. Die Kontaktdaten der Verwaltung und weitere Informationen zu den Arbeitsgerichten und dem Landesarbeitsgericht entnehmen Sie bitte der Seite des jeweiligen Gerichts, das Sie unter dem Menüpunkt "Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgericht" finden. Für Besucher ohne juristisches Hintergrundwissen bietet sich bei Arbeitsgerichten der Besuch einer Güteverhandlung an. Erfahrungsgemäß besuchen insbesondere Schulklassen gerne Güteverhandlungen.
Um Störungen der Gerichtsverhandlung zu vermeiden, sind Mobiltelefone vor Betreten des Sitzungssaals auszuschalten.