Besucherinformationen

Die Verhandlungen der Arbeitsgerichte und des Hessischen Landesarbeitsgerichts finden in der Regel in öffentlichen Sitzungen - an allen Wochentagen - statt (siehe § 52 ArbGG). Ausnahmen gelten nur in Verfahren, in denen das Gericht aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen hat. Besuchergruppen, insbesondere Schulklassen, sind herzlich eingeladen an öffentlichen Sitzungen des Gerichts teilzunehmen.

Da in den Sitzungssälen für Besucher nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht, ist es erforderlich, dass sich Besuchergruppen vorher telefonisch in der Verwaltung anmelden. Die Kontaktdaten der Verwaltung und weitere Informationen zu den Arbeitsgerichten und dem Landesarbeitsgericht entnehmen Sie bitte der Seite des jeweiligen Gerichts, das Sie unter dem Menüpunkt "Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgericht" finden. Für Besucher ohne juristisches Hintergrundwissen bietet sich bei Arbeitsgerichten der Besuch einer Güteverhandlung an. Erfahrungsgemäß besuchen insbesondere Schulklassen gerne Güteverhandlungen.

Um Störungen der Gerichtsverhandlung zu vermeiden, sind Mobiltelefone vor Betreten des Sitzungssaals auszuschalten.

Die Adressen der Arbeitsgerichte und des Hessischen Landesarbeitsgerichts finden Sie unter dem Menüpunkt "Arbeitsgerichte" auf der Seite des jeweiligen Arbeits- bzw. Landesarbeitsgerichts im Absatz "Kontakt".

Die Anfahrtsbeschreibungen zu den jeweiligen Arbeitsgerichten bzw. dem Hessischen Landesarbeitsgericht finden Sie unter dem Menüpunkt "Arbeitsgerichte" auf der Seite des jeweiligen Arbeits- bzw. Landesarbeitsgerichts im Absatz "Weitere Informationen".

Film- und Tonaufnahmen während einer Sitzung sind ausnahmslos nicht gestattet (§ 169 GVG).

Schriftsätze können - insbesondere außerhalb der Öffnungszeit der Arbeitsgerichte und des Hessischen Landesarbeitsgerichts - fristwahrend zu jeder Tages- und Nachtzeit in den Fristenbriefkasten eingeworfen werden.

Alle Sendungen, die vor 24:00 Uhr in den Fristenbriefkasten eingeworfen worden sind, gelten als an diesem Tag zugegangen und erhalten den Eingangsstempel dieses Tages. Nach 24:00 Uhr eingehende Schriftstücke erhalten den Eingangsstempel des folgenden Tages.

Die genauen Standorte der Fristenbriefkästen der einzelnen Gerichte finden Sie auf der Seite des jeweiligen Gerichts unter dem Menüpunkt Fristenbriefkasten.

  • "Die Arbeitsgerichtsbarkeit" von Wolfgang Linsenmaier, Richter am Bundesarbeitsgericht a. D.
  • Foliensatz zum 60jährigen Jubiläum der Arbeitsgerichtbarkeit

Die mündlichen Verhandlungen vor den Arbeitsgerichten sowie dem Hessischen Landesarbeitsgericht sind grundsätzlich öffentlich. Das Gericht kann die Öffentlichkeit für die Verhandlung oder einen Teil der Verhandlung ausschließen, wenn durch die Öffentlichkeit eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung, insbesondere der Staatssicherheit, oder eine Gefährdung der Sittlichkeit zu besorgen ist oder wenn eine Partei den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt, weil Betriebs-, Geschäfts- oder Erfindungsgeheimnisse zum Gegenstand der Verhandlung oder der Beweisaufnahme gemacht werden.

Im Gütetermin kann das Gericht die Öffentlichkeit auch aus Zweckmäßigkeitsgründen ausschließen.

Die Öffnungszeiten der Gerichte finden Sie unter dem Menüpunkt "Arbeitsgerichte" auf der Seite des jeweiligen Arbeits- bzw. Landesarbeitsgerichts im Absatz "Kontakt".

Informationen zu den Parkmöglichkeiten bei den Gerichten finden Sie unter dem Menüpunkt "Arbeitsgerichte" auf der Seite des jeweiligen Arbeits- bzw. Landesarbeitsgerichts im Absatz "Weitere Informationen".

Die Verhandlungen der Arbeitsgerichte und des Landesarbeitsgerichts finden in der Regel in öffentlichen Sitzungen - an allen Wochentagen - statt (siehe § 52 ArbGG). Ausnahmen gelten nur in Verfahren, in denen das Gericht aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen hat. Besuchergruppen, insbesondere Schulklassen, sind herzlich eingeladen an öffentlichen Sitzungen des Gerichts teilzunehmen.

Da in den Sitzungssälen für Besucher nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht, ist es erforderlich, dass sich Besuchergruppen vorher telefonisch in der Verwaltung anmelden. Die Kontaktdaten der Verwaltung finden Sie unter dem Menüpunkt "Arbeitsgerichte" auf der Seite des jeweiligen Arbeits- bzw. Landesarbeitsgerichts im Absatz "Kontakt".

Für Besucher ohne juristisches Hintergrundwissen bietet sich bei Arbeitsgerichten der Besuch einer Güteverhandlung an. Erfahrungsgemäß besuchen insbesondere Schulklassen gerne Güteverhandlungen.

Um Störungen der Gerichtsverhandlung zu vermeiden, sind Mobiltelefone vor Betreten des Sitzungssaals auszuschalten.

Film- und Tonaufnahmen während einer Sitzung sind ausnahmslos nicht gestattet (§ 169 GVG).

Zur Vorbeugung vor Gewalttaten sind in den Eingangsbereichen der hessischen Arbeitsgerichte und des Hessischen Landesarbeitsgerichts Sicherheitskontrollen eingerichtet. Besucher müssen daher je nach Besucherandrang unter Umständen mit Zeitverzögerungen beim Einlass rechnen.

Sollten Sie einen Herzschrittmacher tragen, könnte es zu Störungen kommen. Sofern Sie ein solches Gerät tragen, weisen Sie bitte im eigenen Interesse vor Betreten der Sicherungsschleuse die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes darauf hin.

Gefährliche Gegenstände (hierzu zählen jede Art von Waffen, Messern oder andere Gegenstände, die zur Verletzung von Personen geeignet sind) werden durch die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes in Verwahrung genommen. Verweigert ein Besucher die Inverwahrnahme solcher Gegenstände, wird ihm der Zutritt zu dem Justizgebäude nicht gestattet. Dem Besucher unter Umständen daraus erwachsende Nachteile sind von ihm selbst zu vertreten.
Besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, erfolgt eine Sicherstellung der Gegenstände und Anzeigeerstattung an die zuständigen Behörden. Es liegt daher im Interesse aller Besucher, keine gefährlichen Gegenstände in das Gerichtsgebäude mitzunehmen.

Erfahrungsgemäß kommt es bei dem Besuch von Schulklassen wegen der erforderlichen Kontrollen zu Verzögerungen beim Einlass.
Begleitpersonen der Schulklassen werden daher gebeten darauf hinzuwirken, dass die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der durch die Sicherheitskontrollen bedingten Einlassverzögerungen rechtzeitig vor Sitzungsbeginn bei Gericht eintreffen und dass möglichst nur die für den Besuch einer Gerichtsverhandlung aus pädagogischen Gesichtspunkten erforderlichen Gegenstände mitgebracht werden.

In den gesamten öffentlichen Bereichen des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main und des Hessischen Landesarbeitsgerichts gilt ein Verbot für Bild-, Film- und Tonaufnahmen, jedoch nicht für Pressevertreterinnen und Pressevertreter.

Soweit durch Pressevertreterinnen bzw. Pressevertreter Film- und Tonaufnahmen in diesen Bereichen beabsichtigt sind, ist vorher bei der Verwaltungsabteilung ggf. bei der Pressesprecherin bzw. dem Pressesprecher eine Dreh- oder Aufnahmegenehmigung einzuholen.

Film- und Tonaufnahmen während einer Sitzung sind ausnahmslos nicht gestattet (§ 169 GVG).

Die Sprechzeiten der hessischen Arbeitsgerichte und des Hessischen Landesarbeitsgerichts sowie die Telefonnummern finden Sie unter dem Menüpunkt "Arbeitsgerichte" auf der Seite des jeweiligen Arbeits- bzw. Landesarbeitsgerichts im Absatz "Kontakt".

Informationen zu den Anfahrtsmöglichkeiten der jeweiligen Gerichte finden Sie unter dem Menüpunkt "Arbeitsgerichte" auf der Seite des jeweiligen Arbeits- bzw. Landesarbeitsgerichts im Absatz "Weitere Informationen".