Mainzer Straße 124
65189 Wiesbaden
DE-Mail: arbg-wiesbaden@egvp.de-mail.de
ArbG Wiesbaden
Arbeitsgericht Wiesbaden
Telefon
Fax
+49 611 32761 - 8543
Mainzer Straße 124
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DE-Mail: arbg-wiesbaden@egvp.de-mail.de
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Dienstag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung.
Das Hessische Landesarbeitsgericht und die Arbeitsgerichte warnen vor betrügerischen Schreiben, mit denen angebliche Zeugenladungen nebst Link zum Einsehen von Verfahrensdokumenten per E-Mail versandt werden. Wir warnen Sie dringend vor derartigen betrügerischen Phishing-Mails, die die Justiz als Absender vorspiegeln. Diese E-Mails versuchen oft, persönliche Daten, Zugangsdaten oder Zahlungsinformationen zu erlangen, indem sie sich als vertrauenswürdige Stellen ausgeben.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Seien Sie misstrauisch bei unerwarteten E-Mails, die Sie zur Eingabe persönlicher Daten auffordern. Überprüfen Sie die Absenderadresse genau, um sicherzustellen, dass die E-Mail wirklich von uns stammt.
Klicken Sie keine verdächtigen Links an oder öffnen Sie Anhänge in solchen E-Mails.
Zeugenladungen werden niemals per einfacher E-Mail versendet. Seien Sie vorsichtig bei E-Mails, die angebliche Zeugenladungen enthalten.
Bei Unsicherheiten können Sie uns telefonisch kontaktieren, um die Echtheit zu klären.
Das im gesamten öffentlichen Bereich des Arbeitsgerichts Wiesbaden angeordnete Fotografierverbot gilt nicht für Vertreterinnen und Vertreter der Presse.
Soweit Film- und Tonaufnahmen in diesen Bereichen beabsichtigt sind, ist vorher bei der Verwaltungsabteilung eine Dreh- oder Aufnahmegenehmigung einzuholen. Sie erreichen die Verwaltungsabteilung unter der Telefonnummer 0611-32612003 oder per E-Mail unter verwaltung@arbg-wiesbaden.justiz.hessen.de.
Aufnahmen in den Sitzungssälen vor und nach einer Verhandlung bedürfen der vorherigen Zustimmung der/des Vorsitzenden der Kammer.
Film- und Tonaufnahmen sind während der Sitzung nicht gestattet (§ 169 GVG).
Die Verhandlungen sind in der Regel öffentlich. Die Teilnahme an der Verhandlung ist ohne Voranmeldung möglich. Es gibt in der Regel kein Akkreditierungsverfahren. Wir bitten Sie, sich ggf. rechtzeitig mit der Pressesprecherin des Arbeitsgerichts Wiesbaden in Verbindung zu setzen.
Auskünfte über Gerichtsverfahren erfolgen durch die Pressesprecherin.
Ulrike Küppers
Direktorin des Arbeitsgerichts
Arbeitsgericht Wiesbaden
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+49 611 32761 - 8543
in alphabetischer Reihenfolge
Das Justizzentrum verfügt über einen ebenerdigen Zugang von der Mainzer Straße aus, ebenso über den so genannten Boulevard zwischen Justizzentrum und dem Verwaltungszentrum der Stadt Wiesbaden.
Sofern Sie im Besitz einer blauen Sonderparkgenehmigung sind, stehen Behindertenparkplätze am „Boulevard“ und im nahe gelegenen Parkhaus zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in der Wegbeschreibung (siehe unten).
Über einen behindertengerechten Aufzug im Eingangsbereich können die oberen Stockwerke erreicht werden. Die Ruf- und Wahltasten der Aufzüge sind taktil erfassbar.
Behindertengerechte Toiletten befinden sich im Haupteingangsbereich und in jeder Etage. Ein besonderer Schlüssel wird für die Benutzung der Toiletten nicht benötigt.
Die Mitarbeiter an der Servicetheke stehen bei Bedarf als Ansprechpartner zur Verfügung.
Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht sind in der Regel öffentlich. Ausnahmen gelten nur in Verfahren, in denen das Gericht aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen hat.
Termine finden jeden Tag statt. Allerdings bieten unsere Sitzungssäle nur einer begrenzten Anzahl von Zuschauern Platz. Für Schulklassen ist es daher zu empfehlen, Ihren Besuch rechtzeitig vorher zu planen und mit uns abzustimmen. Bitte melden Sie sich hierzu bei der Verwaltung unter Tel.: +49 611 32612 - 003 an.
Die Schülerinnen und Schüler sollten mindestens 15 Minuten vor Sitzungsbeginn anwesend sein. Außerdem wäre es wünschenswert, wenn die Schülerinnen und Schüler vorab von den Aufsichtspersonen zu angemessenem Verhalten in der Gerichtsverhandlung angehalten werden.
Der Fristenbriefkasten befindet sich vor dem Haupteingang des Gebäudes (Mainzer Straße 124).
In diesen Briefkasten können auch außerhalb der Dienstzeiten Postsendungen eingeworfen werden, um einen fristgerechten Zugang der Schriftstücke zu sichern, sofern nicht die Einreichung in elektronischer Form vorgeschrieben ist.
Alle Sendungen, die vor 24.00 Uhr in den Briefkasten eingeworfen werden, erhalten den Eingangsstempel des aktuellen Tages. Später eingehende Schriftstücke erhalten den Eingangsstempel des folgenden Tages.
Der Geschäftsverteilungsplan gibt Ihnen Auskunft über die Zuständigkeiten der einzelnen Serviceeinheiten.
Datei ist nicht barrierefrei.
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Wiesbaden umfasst die nachstehenden Gemeinden:
(siehe Anlage VII zu § 3 des Hess. Ausführungsgesetztes zum Arbeitsgerichtsgesetz in der Fassung vom 07.03.2005 (GBVI. S. 244)
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Wenn Sie aus dem Bereich des Rhein-Main-Verkehrsverbundes anreisen, können Sie sich auf den Internetseiten des RMV, ansonsten über die Internetseiten der Bahn über Ihre Verkehrsverbindung informieren.
Von der Innenstadt und vom Hauptbahnhof Wiesbaden fahren Sie mit den Bussen der Linien 3 (Richtung Biebrich), 6 (Richtung Mainz) und 33 (Richtung Kostheim) bis zur Haltestelle Weidenbornstraße. Ihre Busverbindung können Sie dem Fahrplan der ESWE entnehmen.
Anreise mit dem Pkw:
Das Justizzentrum befindet sich in Fahrtrichtung stadteinwärts auf der rechten Seite. Ein öffentliches Parkhaus befindet sich in der Weidenbornstraße.
Behindertenparkplätze befinden sich sowohl in diesem Parkhaus als auch im Bereich des „Boulevards“ zwischen den Gebäuden des Justizzentrums und der Stadtverwaltung. Dieser „Boulevard“ ist ebenfalls von der Weidenbornstraße aus anzufahren.
Datei ist nicht barrierefrei.
Datenschutzbeauftrager
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Gemeinsamer Datenschutzbeauftrager des Hessischen Landesarbeitsgerichts und der hessischen Arbeitsgerichte:
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