Gebäudeansicht des Justizzentrums Wiesbaden.

Arbeitsgericht Wiesbaden

Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Dienstag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung.

Warnhinweis SMS

Betrügerische SMS mit Aufforderung zum Rückruf: 
Arbeitsgerichte versenden keine SMS zu Pfändungen, Gerichtskosten o.ä. 
Reagieren Sie nicht auf die SMS. Das ist ein Betrugsversuch.

Das im gesamten öffentlichen Bereich des Arbeitsgerichts Wiesbaden angeordnete Fotografierverbot gilt nicht für Vertreterinnen und Vertreter der Presse.

Soweit Film- und Tonaufnahmen in diesen Bereichen beabsichtigt sind, ist vorher bei der Verwaltungsabteilung eine Dreh- oder Aufnahmegenehmigung einzuholen. Sie erreichen die Verwaltungsabteilung unter der Telefonnummer 0611-32612003 oder per E-Mail unter verwaltung@arbg-wiesbaden.justiz.hessen.de.

Aufnahmen in den Sitzungssälen vor und nach einer Verhandlung bedürfen der vorherigen Zustimmung der/des Vorsitzenden der Kammer.

Film- und Tonaufnahmen sind während der Sitzung nicht gestattet (§ 169 GVG).

Die Verhandlungen sind in der Regel öffentlich. Die Teilnahme an der Verhandlung ist ohne Voranmeldung möglich. Es gibt in der Regel kein Akkreditierungsverfahren. Wir bitten Sie, sich ggf. rechtzeitig mit der Pressesprecherin des Arbeitsgerichts Wiesbaden in Verbindung zu setzen.

Auskünfte über Gerichtsverfahren erfolgen durch die Pressesprecherin.

Aufgaben und Services

in alphabetischer Reihenfolge

Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht sind in der Regel öffentlich. Ausnahmen gelten nur in Verfahren, in denen das Gericht aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen hat.

Termine finden jeden Tag statt. Allerdings bieten unsere Sitzungssäle nur einer begrenzten Anzahl von Zuschauern Platz. Für Schulklassen ist es daher zu empfehlen, Ihren Besuch rechtzeitig vorher zu planen und mit uns abzustimmen. Bitte melden Sie sich hierzu bei der Verwaltung unter Tel.: +49 611 32612 - 003 an.

Die Schülerinnen und Schüler sollten mindestens 15 Minuten vor Sitzungsbeginn anwesend sein. Außerdem wäre es wünschenswert, wenn die Schülerinnen und Schüler vorab von den Aufsichtspersonen zu angemessenem Verhalten in der Gerichtsverhandlung angehalten werden.

Der Fristenbriefkasten befindet sich vor dem Haupteingang des Gebäudes (Mainzer Straße 124).

In diesen Briefkasten können auch außerhalb der Dienstzeiten Postsendungen eingeworfen werden, um einen fristgerechten Zugang der Schriftstücke zu sichern, sofern nicht die Einreichung in elektronischer Form vorgeschrieben ist.

Alle Sendungen, die vor 24.00 Uhr in den Briefkasten eingeworfen werden, erhalten den Eingangsstempel des aktuellen Tages. Später eingehende Schriftstücke erhalten den Eingangsstempel des folgenden Tages.

Der Geschäftsverteilungsplan gibt Ihnen Auskunft über die Zuständigkeiten der einzelnen Serviceeinheiten.

Der Bezirk des Arbeitsgerichts Wiesbaden umfasst die nachstehenden Gemeinden:

  • Aarbergen
  • Beselich
  • Brechen
  • Bad Camberg
  • Dornburg
  • Elbtal
  • Eltville am Rhein
  • Elz
  • Flörsheim am Main
  • Geisenheim
  • Hadamar
  • Heidenrod
  • Hochheim am Main
  • Hohenstein
  • Hünfelden
  • Hünstetten
  • Idstein
  • Kiedrich
  • Limburg a. d. Lahn
  • Löhnberg
  • Lorch
  • Mengerskirchen
  • Merenberg
  • Niedernhausen
  • Oestrich-Winkel
  • Rüdesheim am Rhein
  • Runkel
  • Schlangenbad
  • Bad Schwalbach
  • Selters (Taunus)
  • Taunusstein
  • Villmar
  • Waldbrunn (Westerwald)
  • Waldems
  • Walluf
  • Weilburg
  • Weilmünster
  • Weinbach
  • Wiesbaden (einschl. Mainz-Amöneburg, ‑Kastel und ‑Kostheim).

(siehe Anlage VII zu § 3 des Hess. Ausführungsgesetztes zum Arbeitsgerichtsgesetz in der Fassung vom 07.03.2005 (GBVI. S. 244)

 

 

  • SOKA-Bau
  • Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk
  • Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes
  • Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks
  • Zusatzversorgungskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Wenn Sie aus dem Bereich des Rhein-Main-Verkehrsverbundes anreisen, können Sie sich auf den Internetseiten des RMV, ansonsten über die Internetseiten der Bahn über Ihre Verkehrsverbindung informieren.

Von der Innenstadt und vom Hauptbahnhof Wiesbaden fahren Sie mit den Bussen der Linien 3 (Richtung Biebrich), 6 (Richtung Mainz) und 33 (Richtung Kostheim) bis zur Haltestelle Weidenbornstraße. Ihre Busverbindung können Sie dem Fahrplan der ESWE entnehmen.

Anreise mit dem Pkw:

  • A 3: Wiesbadener Kreuz auf die A 66 Richtung Wiesbaden
  • A 66: Abfahrt Mainzer Straße Richtung Stadtmitte
  • A 643: Schiersteiner Kreuz auf A 66 Richtung Frankfurt
  • A 671: bis Autobahnende, dann weiter Richtung Stadtmitte

Das Justizzentrum befindet sich in Fahrtrichtung stadteinwärts auf der rechten Seite. Ein öffentliches Parkhaus befindet sich in der Weidenbornstraße.

Behindertenparkplätze befinden sich sowohl in diesem Parkhaus als auch im Bereich des „Boulevards“ zwischen den Gebäuden des Justizzentrums und der Stadtverwaltung. Dieser „Boulevard“ ist ebenfalls von der Weidenbornstraße aus anzufahren.

Aufgefächertes Buch von unten gesehen.

Schwerpunkte

Themen der Arbeitsgerichtsbarkeit

Weitere Aufgaben, Leistungen und sonstige Informationen über die Arbeitsgerichtsbarkeit.

Weitere Infos

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