Bei den Arbeitsgerichten sind Rechtsantragstellen eingerichtet, die von jeder Bürgerin und jedem Bürger aufgesucht werden können. Dort ist man Ihnen behilflich, Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen aufzunehmen. Die Tätigkeit der Rechtsantragstelle ist kostenlos. Näheres zu den Rechtsantragstelle der sieben hessischen Arbeitsgerichte erfahren Sie auf den Seiten der Gerichte unter dem Menüpunkt "Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgericht".
Allerdings sind die Arbeitsgerichte nicht befugt, Rechtsuchenden in arbeitsrechtlichen Fragen Rechtsauskünfte zu erteilen oder eine Rechtsberatung vorzunehmen. Derartige Leistungen können ausschließlich von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder Gewerkschaften bzw. Arbeitgeberverbänden erbracht werden.
Allgemeine Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen erhalten Sie über das beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichtete Bürgertelefon. Auch dort werden Sie jedoch keine individuelle Rechtsberatung erhalten.