Präsentation des Arbeitsgerichts Darmstadt

Geschichte des Arbeitsgerichts Darmstadt

Das Arbeitsgericht Darmstadt besteht ebenso wie die hessische Arbeitsgerichtsbarkeit seit mehr als 60 Jahren.

Gerichte für Arbeitssachen gab es in Hessen auch schon zur Zeit der Weimarer Republik. Diese waren aber den Amts- und Landgerichten organisatorisch angegliedert, so dass man von einer selbständigen Arbeitsgerichtsbarkeit nicht sprechen konnte. Es entwickelte sich die hessische Arbeitsgerichtsbarkeit erst aus den Trümmern des Zweiten Weltkriegs heraus. Ausgangspunkt hierfür war das Gesetz Nr. 21 des alliierten Kontrollrates vom 30. März 1946, mit dem zunächst das Arbeitsgerichtsgesetz von 1926 weitgehend wieder in Kraft gesetzt wurde. Aufgrund eines Erlasses der amerikanischen Militärregierung wurde unter anderem das Arbeitsgericht Darmstadt am 9. Oktober 1946 - noch vor der Volksabstimmung vom 1. Dezember 1946 über die hessische Verfassung - gegründet.

Zunächst bestand das Arbeitsgericht Darmstadt nur aus einer Kammer. In den Jahren 1950, 1968, 1973, 1975, 1978, 1985 usw. kam jeweils eine Kammer hinzu.

Folgende Direktoren leiteten das Arbeitsgericht in der Vergangenheit:

  • 1946 - 1953: Herr Schumacher
  • 1954 - 1957: Herr Langanke
  • 1958 - 1969: Herr Maschmann
  • 1970 - 1972: Herr Weißer
  • 1972 - 1985: Herr Schlitt
  • 1986 - 2006: Herr Ewald
  • 2006 – 2025: Herr Schäfer

Derzeitige Besetzung

Das Arbeitsgericht Darmstadt besteht aus 11 Kammern, von denen derzeit 9 besetzt sind.

Die Stelle der Direktorin / des Direktors ist derzeit nicht besetzt. Die Aufgaben werden von Frau Dr. Oppermann, Richterin am Arbeitsgericht, ständige Vertreterin  der Direktorin / des Direktors, wahrgenommen.

Insgesamt setzt sich das Richterkollegium derzeit aus 6 Richterinnen und 3 Richtern zusammen. Darüber hinaus gehören zum Gerichtspersonal drei Rechtspflegerinnen sowie 16 angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den insgesamt drei Service-Einheiten Geschäftsstellenaufgaben wahrnehmen oder in der Gerichtsverwaltung tätig sind.

Die Gerichtsverwaltung leitet unter der Verantwortung des Gerichtsvorstands die Amtsrätin Sonja Meyer.

Neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gehören zum Arbeitsgericht etwa 280 ehrenamtliche Richterinnen und Richter, von denen jeweils die Hälfte aus Kreisen der Arbeitnehmer und aus Kreisen der Arbeitgeber stammt. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden zu den sog. Kammerterminen nach einer für jedes Geschäftsjahr aufgestellten Liste herangezogen.

Sitzungen des Arbeitsgerichts finden in der Regel für Kammern, deren Vorsitzende in Vollzeit beschäftigt sind, an zwei Tagen in der Woche statt. An einem gesonderten Sitzungstag werden ohne die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter von den Kammervorsitzenden sog. Güteverhandlungen geleitet. An dem weiteren Sitzungstag finden unter Beteiligung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter die schon erwähnten Kammertermine statt, in denen die verhandelten Rechtsstreite - gegebenenfalls nach einer Beweisaufnahme - durch Urteil oder Beschluss entschieden werden.