Präsentation

Geschichte des Arbeitsgerichts Darmstadt

Das Arbeitsgericht Darmstadt besteht ebenso wie die hessische Arbeitsgerichtsbarkeit seit mehr als 60 Jahren.

Gerichte für Arbeitssachen gab es in Hessen auch schon zur Zeit der Weimarer Republik. Diese waren aber den Amts- und Landgerichten organisatorisch angegliedert, so dass man von einer selbständigen Arbeitsgerichtsbarkeit nicht sprechen konnte. Es entwickelte sich die hessische Arbeitsgerichtsbarkeit erst aus den Trümmern des Zweiten Weltkriegs heraus. Ausgangspunkt hierfür war das Gesetz Nr. 21 des alliierten Kontrollrates vom 30. März 1946, mit dem zunächst das Arbeitsgerichtsgesetz von 1926 weitgehend wieder in Kraft gesetzt wurde. Aufgrund eines Erlasses der amerikanischen Militärregierung wurde unter anderem das Arbeitsgericht Darmstadt am 9. Oktober 1946 - noch vor der Volksabstimmung vom 1. Dezember 1946 über die hessische Verfassung - gegründet.

Zunächst bestand das Arbeitsgericht Darmstadt nur aus einer Kammer. In den Jahren 1950, 1968, 1973, 1975, 1978, 1985 u.s.w. kam jeweils eine Kammer hinzu.

Folgende Direktoren leiteten das Arbeitsgericht in der Vergangenheit:

1946 - 1953Herr Schumacher
1954 - 1957Herr Langanke
1958 - 1969Herr Maschmann
1970 - 1972Herr Weißer
1972 - 1985Herr Schlitt
1986 - 2006Herr Ewald

Derzeitige Besetzung

Das Arbeitsgericht Darmstadt besteht aus 11 Kammern, von denen derzeit 10 besetzt sind.

Seit 2006 steht Karl Schäfer als Direktor an der Spitze des Gerichts. Zur Gerichtsleitung gehört außerdem die ständige Vertreterin des Direktors Dr. Angelika Oppermann, die dieses Amt seit 2007 innehat. Beide nehmen auch als Kammervorsitzende Rechtsprechungsaufgaben wahr.

Insgesamt setzt sich das Richterkollegium derzeit aus 6 Richterinnen und 5 Richtern zusammen. Darüber hinaus gehören zum Gerichtspersonal drei Rechtspflegerinnen sowie 16 angestellte Mitarbeiterinnen, die in den insgesamt drei Service-Einheiten Geschäftsstellenaufgaben wahrnehmen oder in der Gerichtsverwaltung tätig sind.
Die Gerichtsverwaltung leitet unter der Verantwortung des Direktors die Amträtin Sonja Meyer.

Neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gehören zum Arbeitsgericht 300 ehrenamtliche Richterinnen und Richter, von denen jeweils die Hälfte aus Kreisen der Arbeitnehmer und aus Kreisen der Arbeitgeber stammt. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden zu den sog. Kammerterminen nach einer für jedes Geschäftsjahr aufgestellten Liste herangezogen.

Sitzungen des Arbeitsgerichts finden in der Regel für Kammern, deren Vorsitzende in Vollzeit beschäftigt sind, an zwei Tagen in der Woche statt. An einem gesonderten Sitzungstag werden ohne die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter von den Kammervorsitzenden sog. Güteverhandlungen geleitet. An dem weiteren Sitzungstag finden unter Beteiligung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter die schon erwähnten Kammertermine statt, in denen die verhandelten Rechtsstreite - gegebenenfalls nach einer Beweisaufnahme - durch Urteil oder Beschluss entschieden werden.

Das Gerichtsgebäude

Die Diensträume des Arbeitsgerichts Darmstadt befinden sich seit 1989 in einem Neubau am Steubenplatz 14. Hier sind auch das Hessische Landessozialgericht und das Sozialgericht Darmstadt untergebracht.
An dieser Stelle befand sich früher der „Alte Bahnhof“ Darmstadts. Die für den Neubau verantwortlichen Architekten haben bei der Gestaltung des Gebäudes eine Reihe von Stilmitteln eingesetzt, um an die frühere Zweckbestimmung dieses Standorts zu erinnern.
Darüber hinaus weist das Gebäude die Besonderheit auf, dass dort Kunstwerke zu sehen sind, die mit der Geschichte Darmstadts in Zusammenhang stehen. Es handelt sich dabei um die von Alfred Hrdlicka geschaffene Portraitbüste Georg Büchners, der in Goddelau geboren wurde und in Darmstadt zur Schule ging, sowie um mehrere Pastelle desselben Künstlers zu Büchners Werken „Lenz“ und „Woyzeck“.