Rechtsantragstelle

Bitte beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle!

Anschrift:

Arbeitsgericht Darmstadt
Steubenplatz 14
64293 Darmstadt

Erreichbarkeit:

Die Rechtsantragstelle ist dienstags, mittwochs und donnerstags von 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr telefonisch unter der Nummer +49 6151 804 - 03 erreichbar.

Zur Aufnahme einer Klage vereinbaren Sie bitte einen Termin zur persönlichen Vorsprache.

Bitte beachten Sie, dass die Bediensteten des Arbeitsgerichts - anders als Rechtsanwälte oder die Gewerkschaften für ihre Mitglieder - keine Rechtsberatung erteilen.

Bei der Rechtsantragstelle können Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen zu Protokoll erklärt werden. Eine Rechtsberatung erfolgt nicht. Außer allgemeinen Auskünften können Beratungen zu Ihrem speziellen Fall sowie Prüfungen von Arbeits- oder Aufhebungsverträgen, Arbeitszeugnissen, etc. nicht durchgeführt werden.

Zur vereinfachten Klageerhebung können Sie auf Vordrucke für ordnungsgemäße Klageerhebungen (Kündigungsschutzklagen, Zahlungsklagen etc.) zugreifen.

Die wichtigsten Klagevordrucke stellen wir zum Herunterladen zur Verfügung (siehe untenstehenden Link: „Formulare und Merkblätter der Arbeitsgerichtsbarkeit“). Sie können von Ihnen ausgefüllt in zweifacher Ausfertigung bei Gericht eingereicht werden.

Alternativ finden Sie ausgedruckte Klageformulare im Windfang zwischen den Haupteingangstüren des Gerichtsgebäudes.

Sämtliche Unterlagen, die Ihren Anspruch stützen, sind in zweifacher Kopie mitzubringen bzw. beizufügen (z.B. Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung, Aufhebungsvertrag, Überstundenaufstellung, usw.).

Sollen Zahlungsansprüche geltend gemacht werden, ist es hilfreich, wenn die bestehenden Forderungen bereits zeitnah schriftlich mit Fristsetzung beim Schuldner angemahnt und aufgelistet wurden.

Bitte beachten Sie, dass eine Klageerhebung per E-Mail nicht möglich ist.

Eine Rechtsberatung und Rechtsauskünfte erhalten Sie durch Rechtsanwälte (kostenpflichtig) oder die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände (nur für deren Mitglieder). Allgemeine Rechtsauskünfte können Sie auch über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfragen.

Für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe bei dem für sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Mit dem Berechtigungsschein können sie außergerichtliche Beratung bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.