Falls Sie eine Arbeitsrechtsklage - z. B. eine Kündigungsschutzklage - erheben möchten, können Sie die Hilfe unserer Rechtsantragstelle in Anspruch nehmen.
Die Rechtsantragstelle befindet sich im 1. Obergeschoss.
Öffnungszeiten
- Montag, Dienstag, Donnerstag:08:30 Uhr bis 11:00 Uhr
- Mittwoch: 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Ansprechpartner
Name | Raum |
---|---|
Herr Kaib | Raum C 1.01 |
Frau Stork | Raum C 1.02 |
Herr Seipp | Raum C 1.04 |
Frau Grosch | Raum C 4.01 |
Antragsformulare finden Sie online als PDF-Datei (siehe unten). Sie können diese Antragsformulare bereits zu Hause ausfüllen und diese zusammen mit den notwendigen Anlagen (d.h. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Lohnabrechnungen, Abmahnungen, Zeugnisse etc.) zur Rechtsantragstelle mitbringen. Bitte bringen Sie auch Kopien der vorgenannten Anlagen mit.
Sie können die ausgefüllten Antragsformulare zusammen mit den Kopien der notwendigen Anlagen aber auch per Post an das Arbeitsgericht Frankfurt am Main übersenden.
Bitte beachten Sie, dass eine Klageerhebung per E-Mail (elektronische Post) nicht möglich ist.
Sofern Sie die Antragsformulare selbst ausfüllen, beachten Sie bitte, dass bei Zahlungsklagen die Höhe des geltend gemachten Anspruchs rechnerisch nachvollziehbar sein muss.
Wenn Sie der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind, bringen Sie bitte eine Person Ihres Vertrauens zur Rechtsantragstelle mit, die sowohl Ihre Sprache als auch die deutsche Sprache beherrscht.
Achtung!
Das Arbeitsgericht darf keine allgemeinen Auskünfte auf dem Gebiet des Arbeitsrechts erteilen oder gar Beratungen durchführen. Hierfür sind Rechtsanwälte, Gewerkschaften und Arbeitsgeberverbände zuständig.
Für Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen besteht die Möglichkeit, mit einem Berechtigungsschein kostenlose anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Diesen Berechtigungsschein erhalten Sie auf Antrag Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr beim Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, Gebäude B, Zimmer 142.
Gegen eine Gebühr von 15,00 Euro erhalten Sie auch bei der Auskunftsstelle des Frankfurter Anwaltsvereins arbeitsrechtliche Auskünfte. Wegen der Einzelheiten erkundigen Sie sich unter der Telefonnummer +49 69 2826 - 69.