Rechtsantragstelle

Aktualisierte Hinweise für die Rechtsantragstelle

Da sich derzeit das Coronavirus COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) sehr stark verbreitet, werden Rechtssuchende gebeten, nicht persönlich in der Rechtsantragstelle des Gerichts zu erscheinen.

Die Rechtsantragstelle kann montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 14:15 Uhr telefonisch unter der Rufnummer +49 641 6077 - 0 kontaktiert werden. In dringenden Fällen können nach telefonischer Voranmeldung auch persönliche Vorsprachen ermöglicht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Bediensteten des Arbeitsgerichts – anders als Rechtsanwälte oder die Gewerkschaften für ihre Mitglieder - keine Rechtsberatung erteilen.

Zur vereinfachten Klageerhebung können Sie auf die verlinkten Vordrucke für ordnungsgemäße Klageerhebungen (Kündigungsschutzklagen, Zahlungsklagen etc.) zugreifen. Die wichtigsten Klagevordrucke stehen als Download zur Verfügung und können von Ihnen ausgefüllt bei Gericht eingereicht werden.

    Über die Rechtsantragstelle

    Da in der 1. Instanz vor den Arbeitsgerichten kein Anwaltszwang herrscht, kann der Bürger seine Klagen und Anträge selbständig formulieren und einreichen. Was zur ordnungsgemäßen Erhebung einer Klage oder zur Formulierung von Anträgen und Erklärungen erforderlich ist, weiß der Bürger im Regelfall nicht. Um den Bürgern helfen zu können, ist bei jedem Arbeitsgericht eine Rechtsantragstelle eingerichtet. Aufsuchen kann die Rechtsantragstelle jede rechtsuchende Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Minderjährige, zum Beispiel Auszubildende, müssen einen gesetzlichen Vertreter mitbringen.

    Die in der Rechtsantragstelle tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen Klagen und alle sonstigen Anträge, für die das Gesetz die Aufnahme von Anträgen zu Protokoll der Geschäftsstelle zulässt, nach Ihren Angaben zu Protokoll (siehe oben "Klageerhebung").

    Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen, da die Rechtsantragstelle über keine Dolmetscherinnen und Dolmetscher verfügt. Die Dienstleistungen der Rechtsantragstelle sind kostenfrei. Allerdings fallen für Unterlagen, die kopiert werden müssen, Kopierkosten an.

    Bitte beachten Sie: Anders als Rechtsanwälte oder die Gewerkschaften für ihre Mitgliederdürfen Ihnen die Bediensteten des Arbeitsgerichts keine Rechtsberatung erteilen, auch nicht telefonisch.

    Damit der rechtsuchenden Person geholfen werden kann, sind die jeweils erforderlichen Unterlagen mitzubringen. Welche dies im Einzelnen sind, richtet sich nach der jeweiligen Antrags- oder Klageart.

    Bei Kündigungsschutzklagen:

    • Schriftlicher Arbeitsvertrag, sofern vorhanden
    • Letzte Lohnabrechnung, sofern vorhanden
    • Kündigungsschreiben, wenn schriftlich gekündigt wurde

    Bei Lohnforderungen:

    • Schriftlicher Arbeitsvertrag, sofern vorhanden
    • Abrechnungen über den ausstehenden Lohn
    • Sollte keine Abrechnung für den entsprechenden Zeitraum vorliegen, muss die Forderung rechnerisch genau beziffert und ihre Zusammensetzung nachvollziehbar erläutert werden. Daher ist es sinnvoll zur Vorbereitung der Klageerhebung eine Auflistung der erbrachten Arbeitsleistung in Stunden für den Abrechnungszeitraum zu erstellen

    Ferner sollten je nach Klageart Angaben zu folgenden Umständen gemacht werden können:

    • Seit welchem Datum besteht das Arbeitsverhältnis?
    • Wie viele Arbeitnehmer (Vollzeit und / oder Teilzeit; ohne Auszubildende) werden vom Arbeitgeber beschäftigt?
    • Wann ist die Kündigung zugegangen?
    • Welche Kündigungsfrist ist einzuhalten?
    • Genießen Sie Sonderkündigungsschutz (z.B. als Schwangere oder Schwerbehinderter)?