Das Arbeitsgericht Kassel ist von allen 12 Arbeitsgerichten in Hessen für den flächenmäßig größten Gerichtsbezirk zuständig.
Der Gerichtsbezirk des Arbeitsgerichts Kassel umfasst
- die Stadt Kassel und
- alle Gemeinden des Landkreises Kassel sowie
- aus dem Werra-Meißner-Kreis die Gemeinden
- Bad-Sooden-Allendorf
- Großalmerode
- Gutsbezirk Kaufunger Wald
- Hessisch- Lichtenau
- Neu-Eichenberg
- Witzenhausen sowie
- aus dem Schwalm-Eder-Kreis die Gemeinden
- Bad Zwesten
- Borken
- Edermünde
- Felsberg
- Fritzlar
- Gudensberg
- Guxhagen
- Homberg/Efze
- Jesberg
- Knüllwald
- Körle
- Malsfeld
- Melsungen
- Morschen
- Neuental
- Niedenstein
- Spangenberg
- Wabernsowie
- aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg die Gemeinden
- Bad Arolsen
- Bad Wildungen
- Diemelsee
- Diemelstadt
- Edertal
- Korbach
- Lichtenfels
- Twistetal
- Vöhl
- Volkmarsen
- Waldeck
- Willingen
Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Kassel ist immer dann gegeben, wenn die beklagte Partei ihren Sitz (Wohnsitz oder Niederlassung) in einer dieser Städte oder Gemeinden hat oder der gesetzliche Erfüllungsort (§ 29 ZPO) in einem dieser Orte liegt.