Rechtsantragstelle

Gebäudeansicht des Justizzentrums in Offenbach am Main.

Rechtsantragstelle

Arbeitsgericht Offenbach

Telefonische Sprechzeiten:
montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr und
freitags von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr

Zur Aufnahme einer Klage vereinbaren Sie bitte einen Termin zur persönlichen Vorsprache.

Bitte beachten sie, dass die Bediensteten des Arbeitsgerichts keine Rechtsberatung erteilen.

Eine Rechtsberatung und Rechtsauskünfte erhalten Sie durch:

  • einen Rechtsanwalt / eine Rechtanwältin
  • die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände (nur für deren Mitglieder)
  • allgemeine Rechtsauskünfte können Sie auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfragen.

Vordrucke zur Klageerhebung finden Sie auf den Formularseiten der Arbeitsgerichtsbarkeit. Diese müssen sodann per Post eingereicht werden. Die Einreichung von Klagen per E-Mail ist nicht zulässig.

Bitte beachten Sie für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage die Einhaltung der 3-Wochen-Frist, d.h. die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Damit der rechtsuchenden Person geholfen werden kann, sind die jeweils erforderlichen Unterlagen mitzubringen. Welche dies im Einzelnen sind, richtet sich nach der jeweiligen Antrags- oder Klageart.

Bei Kündigungsschutzklagen:

  • Schriftlicher Arbeitsvertrag, sofern vorhanden
  • Letzte Lohnabrechnung, sofern vorhanden
  • Kündigungsschreiben, wenn schriftlich gekündigt wurde

Bei Lohnforderungen:

  • Schriftlicher Arbeitsvertrag, sofern vorhanden
  • Abrechnungen über den ausstehenden Lohn
  • Sollte keine Abrechnung für den entsprechenden Zeitraum vorliegen, muss die Forderung rechnerisch genau beziffert und ihre Zusammensetzung nachvollziehbar erläutert werden. Daher ist es sinnvoll zur Vorbereitung der Klageerhebung eine Auflistung der erbrachten Arbeitsleistung in Stunden für den Abrechnungszeitraum zu erstellen

Ferner sollten je nach Klageart Angaben zu folgenden Umständen gemacht werden können:

  • Seit welchem Datum besteht das Arbeitsverhältnis?
  • Wie viele Arbeitnehmer (Vollzeit und / oder Teilzeit; ohne Auszubildende) werden vom Arbeitgeber beschäftigt?
  • Wann ist die Kündigung zugegangen?
  • Welche Kündigungsfrist ist einzuhalten?
  • Genießen Sie Sonderkündigungsschutz (z.B. als Schwangere oder Schwerbehinderter)?