Telefonische Sprechzeiten:
montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr und
freitags von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr
Zur Aufnahme einer Klage vereinbaren Sie bitte einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
ArbG Offenbach
Rechtsantragstelle
Arbeitsgericht Offenbach
Telefon
Telefonische Sprechzeiten:
montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr und
freitags von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr
Zur Aufnahme einer Klage vereinbaren Sie bitte einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
Bitte beachten sie, dass die Bediensteten des Arbeitsgerichts keine Rechtsberatung erteilen.
Eine Rechtsberatung und Rechtsauskünfte erhalten Sie durch:
Vordrucke zur Klageerhebung finden Sie auf den Formularseiten der Arbeitsgerichtsbarkeit. Diese müssen sodann per Post eingereicht werden. Die Einreichung von Klagen per E-Mail ist nicht zulässig.
Bitte beachten Sie für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage die Einhaltung der 3-Wochen-Frist, d.h. die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Damit der rechtsuchenden Person geholfen werden kann, sind die jeweils erforderlichen Unterlagen mitzubringen. Welche dies im Einzelnen sind, richtet sich nach der jeweiligen Antrags- oder Klageart.
Bei Kündigungsschutzklagen:
Bei Lohnforderungen:
Ferner sollten je nach Klageart Angaben zu folgenden Umständen gemacht werden können: