Aufgaben der Rechtsantragstelle
Bei dem Arbeitsgericht Wiesbaden ist eine Rechtsantragstelle eingerichtet, die von jeder Bürgerin und jedem Bürger aufgesucht werden kann. Dort können Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen der Bürger zu Protokoll erklärt werden. Rechtsberatung wird nicht erteilt. Eine Rechtsberatung kann ausschließlich von Rechtsanwälten oder Gewerkschaften bzw. Arbeitgeberverbänden vorgenommen werden. Die Tätigkeit der Rechtsantragstelle ist kostenlos.
Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle bei dem Arbeitsgericht in Wiesbaden
Dienstag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr oder nach Vereinbarung.
Während der Öffnungszeiten werden keine Termine vergeben.
Melden Sie sich bitte in Zimmer 1.070 an.
Telefonische Erreichbarkeit montags bis freitags 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und montags bis donnerstags 13:30 Uhr bis 14:15 Uhr.
Sämtliche Unterlagen, die Ihren Anspruch stützen, sind mitzubringen, möglichst in zweifacher Kopie (z.B. Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung, Aufhebungsvertrag, Überstundenaufstellung, usw.). Sollen Zahlungsansprüche geltend gemacht werden, ist es hilfreich, wenn die bestehenden Forderungen bereits schriftlich mit Fristsetzung beim Schuldner angemahnt und aufgelistet wurden.
Vorgerichtliche Rechtsberatung
Auf der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts kann keine Rechtsberatung erteilt werden. Sie erhalten Hilfe bei der Aufnahme von Klagen, Anträgen und sonstigen Erklärungen. Rechtsberatung und Rechtsauskünfte erhalten Sie nur durch:
- einen Rechtsanwalt (kostenpflichtig)
- die Gewerkschaften (nur für deren Mitglieder)
allgemeine Rechtsauskünfte können Sie auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfragen.
Evtl. ist zu prüfen, ob ein Tarifvertrag Anwendung findet. Ein amtliches Tarifregister wird beim Arbeitsgericht Wiesbaden nicht geführt. Einige der wichtigsten Tarifverträge können hier in der Bibliothek während der Öffnungszeiten des Gerichts eingesehen werden. Des Weiteren ist beim Hessischen Sozialministerium ein Tarifregister angelegt, bei dem Sie auch Auskünfte erhalten können.
Für einkommensschwache Bürger und Bürgerinnen gibt es weiterhin die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein bei dem Amtsgericht zu beantragen. Damit kann der Ratsuchende sich durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten lassen. Für die Durchführung der Beratung wird generell ein Betrag von 15,00 EUR erhoben, der bei extrem schwierigen finanziellen Verhältnissen auch erlassen werden kann. Im Übrigen erhält der Anwalt eine relativ niedrig bemessene Gebühr aus der Staatskasse erstattet. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das für Ihren Bezirk zuständige Amtsgericht.