Sozialkassen

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Abweichend von den allgemeinen Zuständigkeitsbestimmungen ist das Arbeitsgericht Wiesbaden Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK-Bau) und der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) gegen Arbeitgeber und deren Arbeitsnehmer sowie für Ansprüche der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen diese Kassen. Für Arbeitgeber mit Betriebssitz in den fünf neuen Bundesländern und deren Arbeitnehmer ist Berlin Gerichtsstand für die oben genannten Ansprüche (§ 23 Tarifvertrag für das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe; VTV).

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche der Kasse gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie für Ansprüche der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen die Kasse ist Wiesbaden (§ 11 Tarifvertrag über die Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk (VTV) vom 23. November 2018).

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche der Kasse gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie für Ansprüche der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen die Kasse ist Wiesbaden (§ 22 Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Gerüstbauer-Handwerk (VTV) vom 27. Februar 2020).

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche der Zusatzversorgungskasse und des Berufsbildungswerks gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Ansprüche der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen die Zusatzversorgungskasse und das Berufsbildungswerk sind der Sitz der Zusatzversorgungskasse bzw. des Berufsbildungswerks. (§ 10 Ziffer 2 Tarifvertrag über das Verfahren für die Zusatzversorgung und für die Berufsbildung im Steinmetz und Steinbildhauerhandwerk).

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche der Zusatzversorgungskasse gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und für Ansprüche der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen die Zusatzversorgungskasse ist Wiesbaden (§ 14 Tarifvertrag über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk (VTV Maler-Lackierer) vom 23. November 2005 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 04. Dezember 2008 und vom 30. Juni 2011).

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