Nr. 01/2022
Neben ca. 100 hessischen Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichtern nehmen an dem öffentlichen Teil der Veranstaltung auch Vertreterinnen und Vertreter der Fachanwälte für Arbeitsrecht, der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften teil. Das Arbeitstreffen, welches wegen der Corona-Pandemie in den beiden letzten Jahren ausfallen musste, dient der gemeinsamen Fortbildung aller Teilnehmer, der Diskussion über aktuelle arbeitsrechtliche Fragestellungen und der Besprechung dienstlicher Themen. Außerdem nutzt das Hessische Ministerium der Justiz die Richtertagung für einen Austausch mit den Berufsrichterinnen und -richtern der sieben hessischen Arbeitsgerichte und des Hessischen Landesarbeitsgerichts.
Die Tagung wurde von dem Präsidenten des Hessischen Landesarbeitsgerichts Frank Woitaschek eröffnet. Er dankte allen Bediensteten der hessischen Arbeitsgerichte für ihren Einsatz und ihre Flexibilität während der Corona-Pandemie. Der Sitzungsbetrieb der Arbeitsgerichte und des Landesarbeitsgerichts konnte bis auf eine kurze Beschränkung im April 2020 ununterbrochen durchgeführt werden. Es ist zu keinem Rückstau bei den zu erledigenden Verfahren gekommen. Die Richterinnen und Richter haben unter anpassten Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen verhandelt und die Sitzungszeiten erweitert. Die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, wurde von dem nichtrichterlichen Personal angenommen und durch die unterschiedlichen Gruppen der Bediensteten in Selbstorganisation verantwortungsbewusst umgesetzt. Besonders dankte der Präsident allen, die ihre Aufgaben trotz zusätzlicher Belastungen der Pandemie durch Kinderbetreuung und in der Familie bewältigt haben.
Während der Tagung dienen Arbeitsgruppen zu den Themen: gerichtliche Durchsetzung von Bonusansprüchen, arbeitsrechtliche Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Insolvenzanfechtung von Entgeltzahlungen sowie Unterrichtungs- und Einsichtsrechte des Betriebsrats der gemeinsamen Fortbildung.
Gegenstand des nicht öffentlichen Tagungsteils sind neben allgemeinen innerdienstlichen Themen die Richterversorgung sowie neue Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung der Justiz, die wegen der verpflichtenden elektronischen Kommunikation zwischen Gerichten und Anwaltschaft seit 1. Januar 2022 eingetreten sind, und sich durch den Übergang zur elektronischen Akte ergeben.