Nr. 2/2025
Das Hess. Landesarbeitsgericht (HLAG) hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Wahl des Betriebsrats für den Gemeinschaftsbetrieb der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, der FRA-Vorfeldkontrolle GmbH und der Fraport Ground Services GmbH abzubrechen ist. Die Wahl für ca. 13.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Frankfurter Flughafens sollte von 4. November bis 8. November 2025 stattfinden.
Das HLAG hat damit den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. Oktober 2025 bestätigt. Grund für den Abbruch ist der Umstand, dass eine Wahlliste durch den Wahlvorstand nicht zugelassen wurde. Über die notwendige Zulassung dieser Wahlliste war durch früheren Beschluss des HLAG vom 27. Oktober 2025 entschieden worden.
Die Entscheidung des HLAG ist rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht möglich.
Hess. Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 4. Nov. 2025 – Az. 16 TaBVGa 118/25 –
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 31. Okt. 2025 – Az. 4 BVGa 449/25 –