Arbeitsgericht Frankfurt am Main

Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer

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Nr. 02/2024

Die Kammer 3 des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat heute den Antrag mehrerer Unternehmen des Transdev-Konzerns auf Untersagung der ab dem 10. Januar 2024 angekündigten Streikmaßnahmen der GDL zurückgewiesen (Aktenzeichen: 3 Ga 3/24).

Des Weiteren hat die Kammer 6 des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main den Antrag des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. auf Untersagung der ab dem 9. bzw. 10. Januar 2024 angekündigten Streikmaßnahmen der GDL gegen verschiedene Unternehmen des DB-Konzerns zurückgewiesen (Aktenzeichen: 6 Ga 4/24).

Die schriftlichen Entscheidungsgründe werden den Parteien in Kürze zugestellt. Gegen die Entscheidungen ist das Rechtsmittel der Berufung zum Hessischen Landesarbeitsgericht gegeben.

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