Die Kammer 9 des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat heute 20 Klagen sowie zwei einstweilige Verfügungsverfahren von Lufthansa-Flugschülern auf Fortsetzung der Ausbildung bei der Lufthansa Aviation Training GmbH (LAT) abgewiesen. Mit den Klagen hatten die Flugschüler begehrt, dass ihre Ausbildung zu den ursprünglich mit der LAT vertraglich vereinbarten Bedingungen an den LAT-Standorten Bremen und Phoenix/Arizona fortgeführt werde. Nach Auffassung der Kammer ist eine Fortsetzung der Ausbildung an den beiden Ausbildungsstandorten mittlerweile nicht mehr möglich, da die Standorte verkauft bzw. aufgelöst seien. Dementsprechend könnten die Flugschüler nicht mehr die Erfüllung ihres mit der LAT abgeschlossenen Ausbildungsvertrages verlangen.
Gegen die Entscheidung ist das Rechtsmittel der Berufung gegeben.