Arbeitsgericht Frankfurt am Main

Schadenersatzklage

Schadenersatzansprüche und Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung wurden abgewiesen.

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Die Kammer 14 des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main unter dem Vorsitz des Richters am Arbeitsgericht Dr. Hopfner hat heute die Klage des Arbeiterwohlfahrt Kreisverbandes Frankfurt am Main e.V. gegen dessen ehemaligen Geschäftsführer Jürgen Richter sowie gegen die ehemalige Geschäftsführerin des Arbeiterwohlfahrt Kreisverbandes Wiesbaden e.V., Hannelore Richter, abgewiesen. In dem Verfahren hat die AWO Frankfurt Schadenersatzansprüche und Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Beklagten in Höhe von insgesamt rund € 1,7 Millionen geltend gemacht.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Gegen die Entscheidung ist das Rechtsmittel der Berufung gegeben.

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