Gutleutstraße 130
60327 Frankfurt am Main
DE-Mail: lag-frankfurt-main@egvp.de-mail.de
Allgemeine Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
HLAG
Hessisches Landesarbeitsgericht
Telefon
Fax
+49 611 32761 - 8539
Gutleutstraße 130
60327 Frankfurt am Main
DE-Mail: lag-frankfurt-main@egvp.de-mail.de
Allgemeine Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Betrügerische SMS mit Aufforderung zum Rückruf:
Arbeitsgerichte versenden keine SMS zu Pfändungen, Gerichtskosten o.ä.
Reagieren Sie nicht auf die SMS. Das ist ein Betrugsversuch.
Das Hessische Landesarbeitsgericht ist im Ostfügel des Gebäudes Gutleutstraße 130 untergebracht. Die Verhandlungen vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht finden in der Regel in öffentlicher Sitzung statt (§§ 64 Abs. 7, 52 ArbGG). In dem 1. OG befinden sich die Sitzungssäle B 1.06, B 1.08 und B 1.14 und im 2. OG der Sitzungssaal B 2.06.
In den gesamten öffentlichen Bereichen des Hessischen Landesarbeitsgerichts gilt ein Verbot für Bild-, Film- und Tonaufnahmen, jedoch nicht für Pressevertreter. Film- und Tonaufnahmen während einer Sitzung sind ausnahmslos nicht gestattet (§ 169 GVG).
Einzelpersonen und Gruppen, insbesondere Schulklassen, können selbstverständlich Sitzungen des Gerichts besuchen. Im Hinblick auf die beschränkte Größe der Sitzungssäle ist für Besuchergruppen eine vorherige Anmeldung über die Verwaltung des Hessischen Landesarbeitsgerichts sinnvoll (Telefon: +4969 15047 - 8422). Im Foyer des Gerichtsgebäudes informiert ein Aushang über die am jeweiligen Sitzungstag stattfindenden Sitzungen. Die Verhandlungen beginnen in der Regel um 09.30 Uhr. Am Eingang des Gerichts finden Sicherheitskontrollen statt. Dadurch können Wartezeiten entstehen. Bitte richten Sie sich bei einem Besuch oder Termin darauf ein.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Gerichtsverwaltung gerne zur Verfügung (Telefon: +49 69 15047 - 8422 oder per E-Mail: verwaltung@lag-frankfurt.justiz.hessen.de).
Bitte beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen die Namen der Parteien / Beteiligten eines Verfahrens nicht mitgeteilt werden dürfen. Ebenso wenig sind vorherige Auskünfte zum Inhalt eines Verfahrens möglich.
Das Hessische Landesarbeitsgericht verfügt über einen behindertengerechten barrierefreien Gebäudezugang. Die links neben den Briefkästen liegende Eingangstür kann von außen und von innen mittels in Hüfthöhe befindlicher Schalter geöffnet werden. In dem Eingangsbereich des Gebäudes befindet sich eine ständig besetzte Pforte.
In dem Gerichtsgebäude können Sie zwei Aufzüge nutzen. Im zweiten Obergeschoß befindet sich eine behindertengerechte Toilette. Weitere behindertengerechte Sanitärräume finden Sie in allen Etagen des in demselben Gebäude (Westflügel) ansässigen Arbeitsgerichts Frankfurt am Main.
Behindertenparkplätze stehen in der ersten Parkebene des auf dem Gelände des Behördenzentrums Frankfurt am Main Gutleutstraße liegenden gebührenpflichtigen Parkhauses Hauptbahnhof Südseite (Einfahrt über die Mannheimer Straße zwischen Hafen- und Stuttgarter Straße) zur Verfügung.
Sie können das Parkhaus barrierefrei verlassen. Die zum Fahrstuhl führenden Türen in der Nähe der Behindertenparkplätze lassen sich mittels Schalter bzw. automatisch öffnen. In dem Treppenhausbereich des Parkhauses können Sie einen Aufzug nutzen. Der Ausgang des Parkhauses ist ebenerdig und liegt direkt gegenüber dem Gerichtsgebäude.
Das im gesamten öffentlichen Bereich des Hessischen Landesarbeitsgerichts angeordnete Fotografierverbot gilt nicht für Vertreterinnen und Vertreter der Presse.
Soweit Film- und Tonaufnahmen in diesen Bereichen beabsichtigt sind, ist vorher bei der Verwaltungsabteilung ggf. bei dem Pressesprecher eine Dreh- oder Aufnahmegenehmigung einzuholen. Film- und Tonaufnahmen sind während der Sitzung nicht gestattet (§ 169 GVG).
Aufnahmen in den Sitzungssälen vor und nach einer Verhandlung bedürfen der vorherigen Zustimmung der/des jeweiligen Vorsitzenden der Kammer.
Die Verhandlungen sind in der Regel öffentlich. Die Teilnahme an der Verhandlung ist ohne Voranmeldung möglich. Es gibt in der Regel kein Akkreditierungsverfahren. Wir bitte Sie, sich ggf. rechtzeitig mit dem Pressesprecher des Hessischen Landesarbeitsgerichts in Verbindung zu setzen.
Auskünfte über Gerichtsverfahren erfolgen durch den Pressesprecher.
Pressesprecher:
Mustafa Yılmaz
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
Telefon: +49 6915047 - 8353
Telefax: +49611 32761 - 8539
E-Mail:
pressestelle@lag-frankfurt.justiz.hessen.de
Mustafa Yılmaz
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
Hessisches Landesarbeitsgericht
Telefon
Fax
+49 611 32761 - 8539
Informationen von dem und über das Hessische Landesarbeitsgericht.
Das Hessische Landesarbeitsgericht verfügt gemeinsam mit dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main über eine Gerichtsbibliothek, die eine umfassende Sammlung von arbeitsrechtlich relevanten Fachbüchern, Entscheidungssammlungen und Zeitschriften enthält.
Die Bibliothek kann in der Regel während den Öffnungszeiten auch von externen Besuchern genutzt werden. Eine entgeltliche Kopiermöglichkeit besteht.
Die Bibliothek befindet sich im 2. Obergeschoss, Raum A 2.50.
Tarifverträge:
Eine Sammlung von Tarifverträgen wird dort ebenfalls geführt, ohne dass hierfür eine Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität gegeben werden kann. Zum Teil werden Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt. Das Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge finden Sie über die Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Im Übrigen möchten wir Sie auf das Tarifregister Hessen hinweisen, in dem Sie eine Sammlung von Tarifverträgen finden, die für den räumlichen Geltungsbereich Hessen abgeschlossen worden sind.
Regelmäßige Öffnungszeiten der Bibliothek: Dienstag und Donnerstag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Telefonisch erreichen Sie die Bibliothek unter der Rufnummer +49 69 15047 - 8435.
Sie können - auch außerhalb der Öffnungszeit der Poststelle (2. OG Raum B 2.04) - fristwahrend Mitteilungen an das Hessische Landesarbeitsgericht zu jeder Tages- und Nachtzeit in den Gerichtsbriefkasten einwerfen.
Dieser Fristenbriefkasten befindet sich links neben dem Haupteingang des Gebäudes (bitte benutzen Sie nur den Gerichtsbriefkasten für Fristsachen und nicht den für Zeitungen vorgesehenen weiteren Briefkasten). Eine unmittelbare Zufahrt mit dem PKW ist nicht möglich.
Alle Sendungen, die vor 24:00 Uhr in den Gerichtsbriefkasten eingeworfen worden sind, gelten als an diesem Tag zugegangen und erhalten den Eingangsstempel dieses Tages.
Später eingehende Schriftstücke erhalten den Eingangsstempel des folgenden Tages.
Die Verteilung der eingehenden Berufungen, Beschwerden und sofortigen Beschwerden in die einzelnen Kammern des Hessischen Landesarbeitsgerichts erfolgt entsprechend den Regelungen des jeweiligen Geschäftsverteilungsplans (GVP), der jährlich neu erstellt wird. Durch diese Verfahrensweise wird dem Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 Satz 2 GVG) Rechnung getragen. Die Kriterien, nach denen die Verfahren auf die einzelnen Richterinnen und Richter verteilt werden, sind im Voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten zu bestimmen.
Mit Ausnahme der zugewiesenen Fachzuständigkeiten werden die Verfahren den einzelnen Kammern im Turnus zugeordnet.
Sie haben die Möglichkeit, den Text des Geschäftsverteilungsplans (GVP) als Download zu lesen. Bitte beachten Sie, dass im Verlauf des Jahres durch Präsidiumsbeschlüsse Regelungen der Geschäftsverteilung geändert werden können. Den Inhalt dieser Präsidiumsbeschlüsse entnehmen Sie den Änderungsbeschlüssen.
Für eine erste Orientierung können Sie die "Tabelle Fachzuständigkeiten" nutzen. Sie umschreibt schlagwortartig und nur in Auszügen die den einzelnen Kammern zugewiesenen Fachzuständigkeiten. Diese richten sich zum Teil nach der Zuordnung des Arbeitgebers (AG). Detailliertere Angaben finden Sie in dem Geschäftsverteilungsplan (GVP). Die "Tabelle Fachzuständigkeiten" und die den jeweiligen Geschäftsverteilungsplan (GVP) ergänzenden und ändernden Präsidiumsbeschlüsse finden Sie in den unten stehenden Downloads für die Geschäftsverteilung je eines Kalenderjahres.
Das Hessische Landesarbeitsgericht ist in der Regel Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr telefonisch erreichbar.
Das Hessische Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main befindet sich auf dem Gelände des Behördenzentrums Frankfurt am Main, das seinerseits südlich des Hauptbahnhofes liegt. Das Hessische Landesarbeitsgericht ist in dem zum Hauptbahnhof weisenden Ostflügel des Zentralgebäudes zwischen der früheren Gutleutkaserne und den Finanzämtern I-V untergebracht (nähere Informationen zum GutleutviertelÖffnet sich in einem neuen Fenster finden Sie bei Wikipedia).
Am Eingang des Gerichts finden Sicherheitskontrollen statt. Dadurch können Wartezeiten entstehen. Bitte richten Sie sich bei einem Besuch oder Termin darauf ein.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Das Hessische Landesarbeitsgericht können Sie mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen, die über den Hauptbahnhof Frankfurt am Main fahren. Soweit Sie mit der U-Bahn (Linien U4 und U5), der S-Bahn bzw. Straßenbahn oder mit dem Bus anreisen, steigen Sie bitte an der Haltestelle Hauptbahnhof aus. Verlassen Sie den Bahnhof bzw. den Bahnhofsvorplatz über die Südseite (neben Gleis 1). Gehen Sie rechts die Mannheimer Straße - parallel zu den Bahngleisen - bis zum Familie-Jürges-Platz (Mannheimer Straße / Ecke Stuttgarter Straße) und folgen dort der Beschilderung "Zu den Arbeitsgerichten". Sie benötigen vom Hauptbahnhof bis zu uns ca. 5 Minuten.
Anreise mit dem PKW:
Aus allen Richtungen fahren Sie bitte Richtung Hauptbahnhof Frankfurt am Main und folgen der Beschilderung "Parkhaus Hauptbahnhof Südseite" (Einfahrt über die Mannheimer Straße zwischen der Hafen- und der Stuttgarter Straße). Sie können jeweils gebührenpflichtig sowohl auf einem öffentlichen Parkplatz an der Mannheimer Straße (Einfahrt über die Karlsruher Straße) als auch im Parkhaus des Behördenzentrums (Parkhaus Hauptbahnhof Südseite) parken. Sollten Sie ein Navigationsgerät nutzen, empfehlen wir als Zielangabe Mannheimer Straße / Ecke Stuttgarter Straße.
Beim Verlassen des Parkhauses folgen Sie bitte der Beschilderung "Ausgang Arbeitsgerichte/Finanzämter". Die Parkhausausgänge liegen unmittelbar gegenüber dem Gerichtsgebäude.
Anreise zu Fuß, mit dem Fahrrad:
Das Hessische Landesarbeitsgericht ist schließlich zu Fuß und per Fahrrad von der Hafenstraße aus sowie durch den Haupteingang der Gutleutkaserne in der Gutleutsraße (hier bitte über die Brücke gehen) und vom Familie-Jürges-Platz (Mannheimer Straße / Ecke Stuttgarter Straße) aus erreichbar. Auf dem Gelände folgen sie bitte jeweils der Beschilderung „Zu den Arbeitsgerichten“.
Parkmöglichkeiten:
Gebührenpflichtige Parkmöglichkeiten bestehen in dem Parkhaus des Behördenzentrums Frankurt am Main Gutleutstraße (Parkhaus Hauptbahnhof Südseite). Die Einfahrt erfolgt über die Mannheimer Straße zwischen der Hafen- und der Stuttgarter Straße. Darüber hinaus kann auf einem Parkplatz an der Mannheimer Straße (Einfahrt über die Karlsruher Straße) ebenfalls gebührenpflichtig geparkt werden.
Beim Verlassen des Parkhauses folgen Sie bitte der Beschilderung Ausgang Arbeitsgerichte/Finanzämter. Die Parkhausausgänge liegen unmittelbar gegenüber dem Gerichtsgebäude.
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Gemeinsamer Datenschutzbeauftrager des Hessischen Landesarbeitsgerichts und der hessischen Arbeitsgerichte: